Schon seit 1952 belohnt der Staat das eigenverantwortliche und frühzeitige Sparen für Wohneigentum. Allerdings wurden in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für Sparer immer ungünstiger. Wie die Landesbausparkasse (LBS) berichtet, hatten zum Teil bereits Berufsanfänger keinen Anspruch mehr auf eine Prämie, weil sie "zu viel" verdienten. Das lag vor allem daran, dass die letzte Anpassung der Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung schon mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegt.
Am Freitag hat der Bundesrat im Zuge des Klimapakets nun eine Verbesserung beschlossen: Ab 2021 werden die Einkommensgrenzen an die allgemeine Preissteigerung angepasst und um fast 37 Prozent auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Paare angehoben.
Die Bundesregierung will durch den Zuschuss dazu beitragen, dass auch Menschen mit verhältnismäßig wenig Einkommen sich zumindest ein kleines Vermögen für einen späteren Immobilienerwerb aufbauen können.