Jedes Bundesland muss per Rechtsverordnung erst noch Gebiete als "angespannte Wohnungsmärkte" ausweisen. Nur dort darf bei einem Mieterwechsel die Wohnungsmiete höchstens zehn Prozent teurer werden als für eine vergleichbare Wohnung derselben Größe und Lage. Für Neubauten nach dem 1. Oktober 2014 gilt das nicht, und umfassend modernisierte Wohnungen sind bei Erstvermietung davon ausgenommen. Für Makler gilt bei Wohnungsvermietungen das Bestellerprinzip: Wer ihn beauftragt, bezahlt ihn. Kein Land ist gezwungen, die Mietpreisbremse überhaupt zu installieren.

Der Bundestag soll das Gesetz kommende Woche verabschieden, der Bundesrat soll sich am 27. März damit befassen. Das Gesetz passiert das Parlament nach Angaben aus der Koalition so, wie es im Oktober vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. In der Runde der Koalitionsspitzen wurden keine Änderungen beschlossen.

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MIETHÖHE: Bei der Wiedervermietung bestehender Wohnungen darf die Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent steigen, heißt es im Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD).

GELTUNGSBEREICH: Das gilt aber nur in Gebieten, die von den Bundesländern zu "angespannten Wohnungsmärkten" erklärt werden. Diese lägen dann vor, "wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen (...) zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist". Gradmesser dafür seien etwa ein Mietenanstieg und Mietbelastungen über dem bundesweiten Durchschnitt. Die Länder können davon bis Ende 2020 für jeweils höchstens fünf Jahre Gebrauch machen - also bis Ende 2025.

AUSNAHMEN: Die Mietpreisbremse gilt nicht für eine Wohnung, "die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt oder vermietet wird". Auch für die "erste Vermietung nach umfassender Modernisierung" gibt es keine Deckelung des Mietpreises.

MAKLER: Bei der Wohnungsvermittlung soll der Auftraggeber den Makler bezahlen. Werden Makler vom Vermieter beauftragt und fordern von Wohnungssuchenden ein Entgelt, droht ein Bußgeld.

EINSPARUNGEN: Die Bundesregierung schätzt, dass Mieter durch Preisbremse und Bestellerprinzip für Makler jährlich gut 850 Millionen Euro sparen. Für Vermieter entstehen geschätzte Mindereinnahmen oder Mehrkosten von gut 520 Millionen Euro.

Reuters