Nach der Verabschiedung der Mietpreisbremse durch den Bundestag dürfte es noch einige Wochen dauern, bevor sie greift. Jedes Bundesland muss noch Gebiete als "angespannte Wohnungsmärkte" ausweisen. Nur dort darf bei einem Mieterwechsel die Wohnungsmiete höchstens zehn Prozent teurer werden als für eine vergleichbare Wohnung derselben Größe und Lage. Für Neubauten nach dem 1. Oktober 2014 gilt das nicht. Umfassend modernisierte Wohnungen sind bei Erstvermietung davon ausgenommen. Kein Land ist gezwungen, die Mietpreisbremse überhaupt zu installieren.
Für Makler gilt bei Wohnungsvermietungen künftig das Bestellerprinzip: Wer ihn beauftragt, bezahlt ihn. Das gilt bundesweit ab dem zweiten Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der Bundesrat am 27. März zustimmt und das Gesetz im April verkündet wird, greift das Bestellerprinzip also ab 1. Juni.
Auf Seite 2: MIETHÖHE
MIETHÖHE: Bei der Wiedervermietung bestehender Wohnungen darf die Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent steigen. Diese orientiert sich an Mietspiegeln oder an Wohnungen, die nach Lage und Ausstattung vergleichbar sind. Union und Wohnungswirtschaft sehen es als Schwachpunkt, dass die Erstellung von Mietspiegeln im Gesetz nicht vorgeschrieben wurde. Die Vergleichsmiete kann auch durch drei vergleichbare Wohnungen oder per Gutachten bestimmt werden. Streit darüber scheint programmiert.
Auf Seite 3: GELTUNGSBEREICH
GELTUNGSBEREICH: Die Bremse gilt nur in Gebieten, die von den Bundesländern zu "angespannten Wohnungsmärkten" erklärt werden. Diese lägen dann vor, "wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen (...) zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist". Gradmesser dafür sind etwa ein Mietenanstieg und Mietbelastungen über dem bundesweiten Durchschnitt. Die Länder können davon bis Ende 2020 für jeweils höchstens fünf Jahre Gebrauch machen - also bis Ende 2025. In Berlin wird die ganze Stadt zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt. "Wir rechnen damit, dass wir die Mietpreisbremse im Frühsommer umgesetzt haben", sagte ein Senatssprecher.
Auf Seite 4: AUSNAHMEN
AUSNAHMEN: Die Mietpreisbremse gilt nicht für eine Wohnung, "die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt oder vermietet wird". Auch für die "erste Vermietung nach umfassender Modernisierung" gibt es keine Deckelung des Mietpreises.
Auf Seite 5: EINSPARUNGEN
EINSPARUNGEN: Die Bundesregierung schätzt, dass Mieter durch Preisbremse und Bestellerprinzip jährlich gut 850 Millionen Euro sparen. Für Vermieter entstehen geschätzte Mindereinnahmen oder Mehrkosten von gut 520 Millionen Euro. Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte, die Bremse könnte für fünf Millionen Wohnungen gelten. Davon könnten nach seinen Worten jährlich etwa 400.000 Mieter beim Wohnungswechsel profitieren.