Anleger, die es ganz genau wissen wollen, werden seit Beginn dieses Jahres bestens bedient - vor allem, wenn sie per Telefon ordern. Dann kann es sein, dass der Bankmitarbeiter oder Sprachcomputer am anderen Ende der Leitung sämtliche Informationen zu Kosten und die Rückvergütungen, welche die Bank von den Anbietern der gekauften Produkte bekommt, herunterbetet. Grund dafür ist das neue EU-Regelwerk Mifid II (Markets in Financial Instruments Directive II) - de facto so etwas wie das Grundgesetz des Wertpapiergeschäfts in der EU (siehe auch Ausgabe 44/2017). Aber nicht nur auf der Tonspur erfahren Anleger so einiges, sondern auch bei Onlinebrokern.

Wichtigste Neuerung: Der Ex-Ante-Report. Er soll die Kosten eines Produkts transparent und für jedermann nachvollziehbar machen - allerdings nicht ohne Ausnahmen. Gewinnmargen, die Banken bei Festpreisgeschäften wie etwa Zertifikaten kassieren, bleiben weiterhin Betriebsgeheimnis. Der Ex-Ante-Report ersetzt nicht die eigentliche Wertpapierabrechnung nach Kauf. Die gibt es natürlich weiterhin. Beim Ex-Ante-Report erhalten die Kunden noch vor dem Kauf auf Knopfdruck Infos über die Entgelte angezeigt, die mit dem Wertpapierauftrag aller Voraussicht nach verbunden sind. So findet sich in der Ordermaske der Comdirect ein Button "Informationen zu Kosten und Nebenkosten", beim Sparkassen Broker kann man auf "Kostendetails" klicken. Bei der ING-DiBa wurde der Oberpunkt "Kosten" neu aufgenommen, wer auf "Kostendetails und Renditeauswirkung" klickt, erhält weitere Infos. Diese Kosten werden aufgeschlüsselt in Provisionen der eigenen Bank, in handelsplatzabhängige Entgelte, die die Handelsplätze für ihre Dienste nehmen, wo möglich werden auch Umschreibeentgelte bei Namensaktien gesondert aufgeführt (etwa bei der Comdirect). Bei der DKB erhält man den Ex-Ante-Report in die Postbox eingestellt. Kauft man das Papier, verbleibt er dort, sonst wird er nach 14 Tagen gelöscht.

Detaillierte Kostenaufstellung



Im Ex-Ante-Report erfährt man nicht nur die Kosten beim Kauf, sondern auch, welche Kosten das Papier während der Haltedauer verursacht - und was man beim Ausstieg voraussichtlich zu zahlen hat. Kosten während der Haltedauer sind zum Beispiel jährliche Bestandsprovisionen, die die Broker etwa von Fondsanbietern erhalten, wenn der Kunde das Produkt im Depot behalten hat. Solche Kosten können über längere Haltedauer ganz schön an der Rendite zehren. "Mit dem Ex-Ante-Report erhält der Kunde eine Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (nach Einstiegs-, laufenden und Ausstiegskosten), eine Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von fünf Jahren sowie eine Übersicht über die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite", fasst Alexander Rackwitz vom Sparkassen Broker zusammen.

Die Consorsbank tanzt noch aus der Reihe: Dort werden die Ex-Ante-Kosten bisher nicht individuell je Order aufgeschlüsselt, stattdessen gibt es einen "standardisierten Kostenausweis" auf der Website, der beispielhaft verschiedene Gebühren auflistet. Darauf wird aus der Ordermaske heraus verlinkt. Mit dieser Lösung erfülle man aber bereits die Mifid-II-Anforderungen, betont Sprecher Dirk Althoff: Die individuelle Anzeige der Kosten für jede Order soll für den Kassamarkt im April kommen, für den Eurex-Handel ist sie live.

Doch nicht nur beim Wertpapierkauf selbst erhalten alle Bankkunden mehr Kosteninfos. Künftig gibt es einmal pro Jahr auch eine Gesamtaufstellung, welche Kosten aufgeschlüsselt je nach Wertpapier für den Kunden im abgelaufenen Jahr angefallen sind. Erstmals bekommen Anleger diese Aufstellung Anfang 2019 für 2018 zur Verfügung gestellt.