Wer in diesen Tagen mit Vertretern der Fondsbranche spricht, hört allerorten ein Wehklagen über
die Bürokratie, die MiFID II und PRIIPs mit sich bringen. Statt Transparenz hält dann noch mehr Verwirrung für den Anleger Einzug. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) warnt indes schon vor dem Wirrwarr im kommenden Jahr. "Im neuen Jahr droht Fondskäufern ein Flickenteppich an widersprüchlichen Informationen", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Je nach Vertriebsweg erhielten sie dann zu ein und demselben Fonds bis zu vier unterschiedliche Dokumente, deren Inhalte sich in wesentlichenPunkten widersprächen. "Das wird die Verbraucher eher verwirren als aufklären", merkt Richter an. Auf dieses Problem hatte der BVI die Regulatoren in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen.
Der BVI plädiert deshalb dafür, die von der EU-Kommission und den europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) erlassenen Regeln gezielt zu überarbeiten. Dazu Richter: "MiFID und PRIIPs haben 2012 als sinnvolle Vorhaben zum Verbraucherschutz begonnen, sich dann aber im weiteren Prozess zu administrativen Monstren entwickelt. Die EU-Gesetzgeber haben laut Richter Maß und Ziel verloren und sollten die Auswüchse schnell korrigieren.
Neben dem jetzt schon üblichen "wesentlichen Anlegerinformationen" (KIID) kommen ab Januar 2018 dann die neuen Informationen nach MiFID II hinzu und bei Fondspolicen ein PRIIPs-KID. Ein Vergleich dieser Dokumente führt laut dem BVI oft zu absurden Ergebnissen, etwa bei den Kosten: "Beim Kauf eines Fonds schreiben MiFID II undPRIIPs vor, die Produktkosten in Euro und Cent offenzulegen. Die Kostenbestandteile sind zwar unter MiFID II und PRIIPs einheitlich definiert, sie werden allerdings unterschiedlich berechnet - mit der Folge, dass der Anleger je nach vorgelegtem Dokument unterschiedliche Angaben erhält."
Überdies seien die Kosten nach MiFID II und PRIIPs wiederum nicht mit denen im KIID identisch, und sie unterscheiden sich auch noch von den Angaben im Riester-Produktinformationsblatt. "Welche Kosteninformationen der Anleger zu ein und demselben Fonds am Ende erhält, bestimmt demnach der Vertriebsweg. Fondsanleger sollten sich durch die Informationsf lut dennoch nicht verunsichern lassen."