Allerdings vertrösten viele Banken offensichtlich ihre Kunden oder antworten gar nicht. "Ihre Sachbearbeiterin ist bis Jahresende krankgeschrieben, wir können den Vorgang deshalb nicht vorher bearbeiten." "Die Spezialabteilung dafür ist überfordert, wir melden uns in ein paar Wochen bei Ihnen." Diese und ähnliche Sätze bekommen derzeit viele Leser von BÖRSE ONLINE am Telefon zu hören, die in den vergangenen Wochen bei ihrer Bank zu Unrecht berechnete Kreditgebühren schriftlich zurückgefordert haben.

"Verzicht auf Einrede der Verjährung"

Dabei verfällt der Anspruch auf alle in der Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte zum 31.12.2014. Nur wer bis dahin schriftlich den "Verzicht auf die Einrede der Verjährung" von der Bank in der Hand hält, ist auf der sicheren Seite. Oft stoppt auch eine Beschwerde beim fürs jeweilige Geld-institut zuständigen Ombudsmann die Verjährung. Kontaktdaten zu den Ombudsmännern bzw. Beschwerdestellen finden Sie den Internetseiten der Banken oder auf boerse-online.de. Auch wer zwar eine Gebührenerstattung, aber keine Zinsen erhalten hat, sollte sich bis bis 31.12.2014 beim Ombudsmann beschweren.

Eine weitere Möglichkeit, wenn sich die Bank nicht schriftlich geäußert hat, ist ein gerichtlicher Mahnbescheid: Der hat den Vorteil, dass Sie keine Unterlagen einreichen müssen. Sie brauchen nur online das Formular ausfüllen, ausdrucken und an das Mahngericht schicken. Mit Eingang bei Gericht ist die Verjährung gehemmt. Und schließlich können Kreditnehmer mit berechtigten Forderungen auch immer noch einen Anwalt einschalten. Die Kosten dafür müssen die Erstattung rechtswidrig verweigernde Banken ersetzen.

Nach Angaben der Verbraucherzentralen NRW wurde der Musterbrief, mit dem Ansprüche bei Banken geltend gemacht werden können, allein dort bisher rund 600 000 mal abgefragt. Das durchschnittliche Rückforderungsvolumen betrage pro Kunde rund 1000 Euro.

Bei der HypoVereinsbank heißt es zu den Beschwerden der BÖRSE ONLINE-Leser auf Nachfrage: "Wir bearbeiten jede Anfrage so schnell wie möglich individuell und können keine pauschale Aussage treffen wie lange die jeweiligen Antworten dauern. Bei berechtigten Forderungen bestätigen wir den Kunden möglichst zeitnah mit einem Eingangsschreiben die Bearbeitung und unsererseits den Verzicht auf Verjährung - bei Bedarf erhalten die Kunden diese Bestätigung jetzt auch direkt bei ihrem Betreuer". Während etwa bei der Santander Consumer Bank kein Hinweis auf der Webseite zu finden ist, steht die Targobank inzwischen auf ihrer Internetseite klar zu ihrer Verantwortung: "Die Kundinnen und Kunden der Targobank können sich sicher sein, dass berechtigte Rückforderungen aufgrund der BGH Urteile vom 13. Mai und vom 28. Oktober 2014, die bis zum 31.12.2014 schriftlich bei uns eingehen, erstattet werden."

Auf Seite 2: Kontakte zu den Ombudsmännern



KONTAKTE ZU DEN OMBUDSMÄNNERN:

- WICHTIG: Prüfen Sie, ob Ihre Bank auch zu denjenigen gehört, die sich dem Schlichtungsverfahren durch den Ombudsmann angeschlossen haben.

https://bankenverband.de/downloads/ombudsmann/kontaktformular-ombudsmann

An den Ombudsmann der privaten Banken

Bundesverband deutscher Banken

Postfach 04 03 07

D-10062 Berlin

https://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken · BVR

Schellingstraße 4

10785 Berlin

https://www.sparkasse.de/s_finanzgruppe/schlichtungsstelle/

Deutscher Sparkassen- und Giroverband

Kundenbeschwerdestelle

Charlottenstr. 47

10117 Berlin