Die finanzielle Förderung von Studenten und Auszubildenden durch den Bund wird ab dem 1. August in mehreren Stufen deutlich erhöht. Nach einem entsprechenden Beschluss des Bundestags steigt der BAföG-Höchstsatz für Studenten bis 2020 von monatlich 735 auf 861 Euro. Der darin enthaltene Wohnzuschlag wird von 250 auf 325 Euro erhöht. Die ebenfalls darin enthaltenen Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung steigen von 86 auf 109 Euro. Auszubildende, die bislang einschließlich Zuschüssen für Kranken- und Pflegeversicherung bis zu 590 Euro im Monat erhalten, sofern sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, bekommen künftig bis zu 694 Euro.
Einkommensfreibeträge steigen um ein Sechstel
Die Bundesregierung hebt nach drei Jahren ohne Erhöhung nicht nur die Fördersätze an, sondern hat sich obendrein zum Ziel gesetzt, die Zahl der Förderberechtigten bis 2021 um mindestens 100 000 steigern. Das wäre ein Plus von etwa 13 Prozent. 2012 hatte die Zahl der Geförderten noch bei fast einer Million gelegen, zuletzt war sie auf deutlich unter 800 000 gefallen. Zu dem angestrebten Zuwachs sollen erhöhte Freibeträge beim Einkommen der Eltern sowie für das anzurechnende Vermögen von Studenten und Auszubildenden beitragen.
So werden die Einkommensfreibeträge der Eltern bis 2021 in drei Schritten um ein Sechstel erhöht. Der Vermögensfreibetrag der Schüler und Studenten wird 2020 von bisher 7500 auf 8200 Euro angehoben.
Höhere Monatsraten beim Tilgen des BAföG-Darlehensanteils
Zu den Neuerungen beim BAföG, das 1971 eingeführt wurde, gehört auch eine Erhöhung an ganz anderer Stelle. Die reguläre Rate, mit der BAföG-Empfänger nach Abschluss von Ausbildung oder Studium einen Teil der Fördersumme wieder zurückzahlen, wird von 105 auf 130 Euro im Monat erhöht. Damit wird die maximal zurückzuzahlende Summe von 10000 Euro nach 77 Monaten, also nach fast sechseinhalb Jahren, getilgt. Wer etwa wegen geringer Einkünfte Raten von weniger als 130 Euro im Monat zurückzahlt, soll ebenfalls nur 77 Monate tilgen müssen. Das heißt, in diesem Fall gilt der Darlehensanteil an der Ausbildungsförderung auch dann als getilgt, wenn ein BAföG-Empfänger nach 77 Monaten weniger als 10000 Euro zurückgezahlt hat.
Studentenwerk mahnt regelmäßigere Erhöhungen an
Dem Deutschen Studentenwerk, das hierzulande mehr als 2,8 Millionen Studenten betreut, gehen die Verbesserungen bei der Ausbildungsförderung nicht weit genug. Es fordert unter anderem, die Fördersätze regelmäßiger zu erhöhen und dabei an die Entwicklung von Preisen und Einkommen anzupassen. Zudem solle die Förderhöchstdauer um mindestens ein Semester erhöht werden. Begründung: Nur 37 Prozent schlössen ihr Studium in der geförderten Regelstudienzeit ab. Mehr als 60 Prozent bekämen mithin auf der Zielgeraden ihres Studiums kein BAföG mehr.