Der Ombudsmann Immobilien über seine Arbeit für Verbraucher. Von Bernhard Bomke
€URO AM SONNTAG: Seit dem 1. Juli sind Sie
Ombudsmann Immobilien, also für private
Bauherren und Immobilienkäufer, die
Ärger
mit der Baufirma, dem Makler oder
dem Gebäudeverwalter haben. Mit welchen
Themen kommen die Leute zu Ihnen?
KAI-PETER BREIHOLDT: Typisch sind
Fälle, bei denen Menschen sich gegen Baumängel
wehren, sich über zu späte Fertigstellung
beklagen oder feststellen, dass irgendwas
falsch gemacht wurde, also zum
Beispiel grüne statt blaue Fliesen im Bad
verlegt wurden. Oder aber Wohnungskäufer
glauben, ihr Makler hätte seine Provision
nicht verdient.
Was machen Sie dann?
Ich kümmere mich nur um schriftliche
Eingaben. Das heißt, Antragsteller bitten
etwa per E-Mail an info@ombudsmannimmobilien.
net um Hilfe. Der Ombudsmann
sammelt keine Beweise, sondern ist
eine Schlichtungsstelle. Ich wende mich
dann also an die Baufirma, den Makler
oder Verwalter und versuche, eine außergerichtliche
Einigung herbeizuführen.
Und wenn die Firma keine Lust dazu hat?
Mitglieder des Verbands IVD müssen bei
so einem Schlichtungsverfahren mitmachen.
Andere Makler und Verwalter sind
dazu nicht verpflichtet. Auch Baufirmen
können nicht zu einer solchen Schlichtung
gezwungen werden.
Ziehe ich da nicht besser gleich vor Gericht?
Gelingt mein Schlichtungsversuch, haben
Antragsteller schneller und billiger eine
Lösung als auf dem Gerichtsweg. Und: Das
Verfahren kostet sie in der Regel nichts.
Gibt es eine Bagatellgrenze für Sie?
Geht es um Makler oder Verwalter, die
Mitglied des IVD sind, liegt der Mindeststreitwert
bei 3000 Euro. In allen anderen
Fällen, die hauptsächlich Baufirmen betreffen,
reicht die für uns relevante Streitwertspanne
von 600 bis 50 000 Euro.