Demnach genügt es, wenn der behandelnde Arzt eine Folgekrankschreibung erst ab dem nächsten Werktag ausstellt. Bisher mussten sich die alte und neue Krankschreibung zwingend um einen Tag überlappen. Sonst entstand eine Anspruchslücke, und die Krankenkasse konnte die Zahlung des Krankengeldes gänzlich einstellen. UPD-Geschäftsführerin Stephanie Jahn sagt: "Viele Patienten und Ärzte kannten die bisherige komplizierte Regelung schlichtweg nicht und das mit fatalen Auswirkungen: Ohne wieder fit für den Job zu sein, bekamen die Betroffenen kein Geld mehr von der Kasse und mussten sich Sorgen um ihre finanzielle Existenz machen."
Die Neuregelung soll im Sommer in Kraft treten. Gleichwohl gilt auch nach der Gesetzesänderung, dass die Krankschreibung lückenlos sein muss. Krankengeld-Empfänger müssen also spätestens am ersten Tag nach ihrer bisherigen Krankschreibung zum Arzt gehen und sich die Folgekrankschreibung holen. Auch wichtig: Der Arzt kann nicht rückwirkend krankschreiben, um eine entstandene Anspruchslücke aufzuheben.