von Herausgeber Frank-B. Werner

Die sogenannte Vorlagefrage ist nun geklärt; also muss sich das Bundesverfassungsgericht wieder mit der Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) beschäftigen. Denn der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat sich am Dienstag ziemlich verbogen, als er in der von den deutschen Verfassungsrichtern vorgelegten Frage entschied, dass das sogenannte OMT-Programm der Europäischen Zentralbank mit dem Europarecht vereinbar sei. Die Richter halten also allen Ernstes den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen aus Ländern, die akut von einer Pleite bedroht sind, mit den währungspolitischen Befugnissen der EZB für vereinbar und sehen darin auch keine Umgehung des Verbots der monetären Staatsfinanzierung. Das Bundesverfassungsgericht wird nun prüfen, ob das Programm mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist - also beispielsweise das Haushaltsrecht des Bundestags verletzt wird. Die Sache ist noch nicht endgültig entschieden.

Das Bemerkenswerteste in dem von der Boston Consulting Group dieser Tage vorgelegten "Global Wealth Report 2015" ist die Tatsache, dass die Asiaten erstmals über mehr Vermögen verfügen als die Europäer. Wenn sich die Entwicklung so fortsetzt, lautet die Prognose, wird die Asien-Pazifik-Region bereits in zwei Jahren auch Nordamerika überholt haben.

Noch eine Lesefrucht: Auf der Website Emolument.com war jetzt zu erfahren, dass das Durchschnittsgehalt der bei der FIFA beschäftigten Mitarbeiter bei rund 215 000 Euro liegt. Der als gemeinnützig anerkannte Weltfußballverband zahlt damit besser als Hedgefonds (160 000 Euro) oder die Wertpapierhandelsabteilungen der Banken (173 000 Euro).

Und zu guter Letzt noch ein Fundstück aus der Frühjahrspräsentation der Banque Pictet. Die zitiert in ihrem Anlageausblick den amerikanischen Mathematiker John von Neumann: "Lieber ungefähr richtig als genau falsch".