Knapp ein Jahr, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfahren gegen das mehr als zwei Billionen Euro schwere Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgesetzt und einige Fragen den Richtern des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, findet am kommenden Dienstag in Luxemburg die Anhörung statt. Im Vorfeld hatten die Betroffenen Gelegenheit, sich zu äußern. Während man von der EZB und wohl auch der EU-Kommission kaum etwas anderes erwarten konnte, liest sich auch die Stellungnahme der Bundesregierung in weiten Teilen wie ein Freibrief für die EZB.

Damit wendet sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland massiv gegen die Bedenken der Verfassungsrich­ter eben dieser Republik, die in ihrem Vorlagebeschluss indirekt scharfe Kritik an der Politik der EZB geübt hatten. Dabei gibt es nach Auffassung des Zweiten Senats gewichtige Gründe dafür, dass das Anleihekaufprogramm gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoße sowie über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinausgehe und damit in die Zu­ständigkeit der Mitgliedsstaaten greife. Die Gerichte stehen in Konkurrenz. Die Antwort des EuGH auf die Anfrage aus Karlsruhe gilt als weitestgehend bindend. Allerdings kann sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - bei gewichtigen Gründen - auch über ein Urteil des EuGH hinwegsetzen. Hier wäre es wohl geboten.

Vor gut zwei Jahren ist die "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elekt­risch betriebenen Fahrzeugen" in Kraft getreten. Sobald die Fördermittel - immerhin 1,2 Milliarden Euro - verbraucht seien, spätestens am 30. Juni 2019, trete sie außer Kraft, hieß es damals. Nun sind noch immer fast vier Fünftel der damals bereitgestellten Mittel übrig, und die Erkenntnis wächst, dass Prämien in einer Marktwirtschaft nichts zu suchen haben. Erst recht nicht, wenn sie - wie in diesem Fall - ganz offensichtlich an den Verbraucherwün­schen vorbeigehen.