Vor zehn Jahren, im August 2009, trat das Gesetz zur Änderung des Grund gesetzes in Kraft, mit dem (auch) eine Schuldenbremse aufgenommen wurde. Der entscheidende Satz in Artikel 109: "Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen". Die Schuldenbremse hat gewirkt. Die Staatsschuldenquote ist von über 80 Prozent nach der Finanzkrise auf unter 60 Prozent zurückgegangen.
Nun wird diskutiert, die Verschuldung - grundgesetzwidrig - wieder zu erhöhen. Nobelpreisträger Paul Krugman, ein eingefleischter Keynesianer, spricht in Bezug auf die schwarze Null gar von einem "Deutschland Problem", das die Welt habe, und empfiehlt der Bundesregierung, Schulden zu machen und zu investieren. Finanzminister Olaf Scholz kribbelt es schon in den Fingern. Er träumt von einem 50-MilliardenEuroPaket. Noch wächst die Wirtschaft, da ist es schwierig, die im Grundgesetz zugelassene Nettoneuverschuldung im Zuge eines Konjunkturabsturzes zu konstatieren. Gut, dass es die Schuldenbremse gibt.
Im Moment weiß man wieder einmal nicht, worüber man sich mehr ärgern soll: Die Lokal, die Landes oder die Bundespolitik. Beispiele gefällig? Warum um alles in der Welt müssen die Angestellten des Freibads in Rottach mitten in der Hochsaison einen Betriebsausflug machen? Ginge das nicht auch im Winter, wenn das Bad sowieso geschlossen hat? Oder nehmen wir die Berliner Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke).
Sie will die Mieten im Land Berlin für fünf Jahre einfrieren. Werden - je nach Baujahr der Immobilie - Mietobergrenzen von maximal 7,97 Euro je Quadratmeter überschritten, soll die Verwaltung auf Antrag der Mieter die Miete senken können. Einzig Wohnungen, die ab 2014 errichtet wurden, sind ausgenommen. Nur ein Wunder kann da bewirken, dass überhaupt noch jemand in den Berliner Wohnungsbau investiert. Und bundespolitisch schafft wieder einmal die SPD einen Anlass zum Kopfschütteln: Sie will die Vermögensteuer wieder einführen, die auch Unter nehmen zahlen sollen. Das lockt sicher viele Investoren aus dem Ausland an.