von Herausgeber Frank-B. Werner
Ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist nicht verpflichtet, Zuwanderern aus anderen EU-Ländern
während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. Mit dieser Entscheidung
haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs am Dienstag in Luxemburg verhindert, dass das Thema Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU im Grundsatz noch einmal auf die Tagesordnung kommt. So kann es auch bei der in Deutschland geübten Praxis bleiben: EU-Bürger haben in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Ansprüche erwirbt nur, wer tatsächlich eine Arbeit findet und ausübt.
Unter der Überschrift "DHL erweitert Versandportfolio für Privatkunden" erreichte die Redaktion dieser
Tage eine Pressemeldung. Das klingt erst einmal gut, und das neue Angebot für leichte Sendungen bis
ein Kilogramm schließt sicher eine Lücke. Die eigentliche Botschaft des Textes ist aber eine andere: Die
Preise für die bislang üblichen Paketgrößen werden 2015 erhöht. Mit dem Setzen einer Überschrift erwirbt man nicht immer die Deutungshoheit.
Zwei gute Nachrichten aus Asien: China will die verschobene Öffnung der Börse für ausländische Anleger nun doch ab kommenden Montag umsetzen. Nach Aktien aus Hongkong, wo das schon immer möglich war, können internationale Investoren nun auch Anteile lediglich in Shanghai notierter Unternehmen erwerben. Ein weiterer Schritt der Öffnung. Noch wichtiger war das Treffen des chinesischen Präsidenten und des japanischen Ministerpräsidenten beim Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsforum in Peking. Xi Jinping und Shinzo Abe schüttelten sich nicht nur die Hände, sondern erklärten auch, stabile Beziehungen zwischen ihren Ländern aufbauen zu wollen. Die Kurse stiegen - Börsianer sind für jedes Zeichen der Entspannung dankbar. Vor zwei Jahren sah das noch anders aus, da hatten die Chinesen ihre Küstenwache zu den von Japan kontrollierten und von China beanspruchten Senkaku-/Diaoyu-Inseln in Marsch gesetzt.