Die deutschen Kunden von Interactive Brokers und der deutschen Partner führen ihre Depots nun nicht mehr im Vereinigten Königreich, sondern in Irland. Was sich dadurch ändert. Von Brigitte Watermann
Der Brexit stellt die deutschen Kunden des US-Brokers Interactive Brokers (IB) vor einige Herausforderungen. Wenn sie dort weiterhin Kunde bleiben möchten, müssen sie mit ihrem Depot von London nach Dublin umziehen.
Bislang bot IB den Wertpapierhandel für EU-Kunden aus Großbritannien (UK) heraus an. Das sogenannte EU-Passporting machte es möglich: Es erlaubt einem im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässigen, zugelassenen und regulierten Wertpapierdienstleister, problemlos auch Kunden in anderen EWR-Staaten Dienste anzubieten.
Mit dem zum Jahreswechsel 2020/21 nun endgültig vollzogenen Brexit dürfen Broker aus London heraus EU-Endkunden keine Wertpapierdienstleistungen mehr offerieren. Also musste für diese Kunden von Interactive Brokers eine neue Depotheimat mit EU-Regulierung organisiert werden. "Deutschen IB-Kunden wird angeboten, ihr Depot von Irland aus führen zu lassen, Kunden aus Österreich führen ihr Depot künftig bei der IB-Tochter in Luxemburg", erläutert Maximilian Rimpfl, Supervisor Retail Client Services von IB. Ein Wahlrecht für Kunden sei grundsätzlich nicht vorgesehen. Wer als deutscher Kunde nicht nach Irland möchte, muss sich laut Rimpfl leider damit abfinden, dass "das IB-UK Depot bis Jahresmitte geschlossen" wird.
Änderung bei der Einlagensicherung
Der Depotumzug nach Irland steht auch für deutsche Kunden hiesiger Anbieter wie Banx Broker, Captrader oder Lynx an. Die genannten Häuser sind sogenannte Introducing Broker von IB, die ihren Kunden Zugang zum Handelssystem von IB vermitteln, aber eine eigene Preis- und Angebotsgestaltung sowie einen deutschsprachigen Kundenservice bieten. "Deutsche Neukunden von uns bekommen bereits Konto und Depot nur noch in Irland eröffnet", erläutert Christian Korte von Captrader. Die Bestandskunden wurden schon großteils umgestellt und erhielten eine neue Konto-ID für ihr übertragenes Konto.
Mit dem Standortwechsel sind Änderungen in der Einlagensicherung verbunden. Bislang waren Kontenguthaben bis zu rund 500 000 US-Dollar abgesichert. Künftig gilt die gesetzliche EU-Einlagensicherung für Wertpapierhandelsunternehmen: Barmittel oder Kontenguthaben sind bis zu 20 000 Euro abgesichert; Wertpapiere gehören ohnehin den Kunden und sind ihnen zugeordnet. Sie haben daher einen Herausgabeanspruch für den Fall, dass der Broker in eine Schieflage geraten sollte. Dennoch bedeutet das neue Regime zumindest für Kunden mit sehr hoher Hebelung im Depot eine Verschlechterung.
Gehebelter Währungshandel ist vom Standort Irland aus für EU-Kunden wegen Regulierungsvorschriften künftig nicht mehr möglich. Trading-affine IB-Kunden profitieren aber auch von einem Umzug nach Irland: Bisher greift in UK wie in den USA die sogenannte Pattern Daytrade Regulation (PDT) für Depots mit einem Volumen von weniger als 25 000 US-Dollar. Sie soll Börseneinsteiger schützen und erlaubt nur eine bestimmte Anzahl von Daytrades pro Tag. In Irland gilt die Trader bremsende PDT nun nicht mehr.
Steuerliche Konsequenzen hat der Depotübertrag für deutsche Kunden nicht. Es müssen auch keine Wertpapierpositionen geschlossen werden. Deutsche IB-Kunden erhalten wie bisher auch künftig keine deutsche Steuerbescheinigung. Kunden müssen die dafür erforderlichen Infos selbstständig zusammenstellen. Jahreskontoauszüge, wie bei Captrader erhältlich, machen es möglich.
Deutsche Anleger, die ihre Depots im Ausland führen, stehen in der Pflicht, ihre Kapitaleinkünfte in Deutschland anzugeben und der 25-prozentigen Abgeltungsteuer zu unterwerfen. Eine Neuerung hat IB indes 2020 als steuerliche Hilfestellung eingeführt: Seither gibt es einen sogenannten informativen Auszug der Beratungsgesellschaft PWC. Kunden können ihn im Kundenportal beantragen und das Formular kostet nichts, erläutert Maximilian Rimpfl.