Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Maren Lohrer, Euro am Sonntag
Schon seit Längerem schiebe ich es vor mich her, eine Patientenverfügung aufzusetzen. Die Corona-Krise führt mir nun in aller Deutlichkeit vor Augen, dass sich das Leben, wie man es so gewöhnlich führt, ganz schnell grundsätzlich ändern kann. Was können Sie raten?
€uro am Sonntag:
Es reicht demnach nicht aus, eine "Behandlung ohne Schläuche und Geräte" oder ein "würdiges Sterben" zu wünschen. Vielmehr müssen bestimmte Behandlungen untersagt werden. Auch die Lage, in denen die Verfügung anzuwenden ist, sollte genau beschrieben werden. Zusätzlich zur Einwilligungsunfähigkeit des Patienten wären also etwa die Situationen Sterbevorgang, Wachkoma oder Endstadium einer unheilbaren Krankheit zu nennen. Eine gute Hilfe bietet das Bundesjustizministerium. Dort lässt sich eine Broschüre kostenlos bestellen oder herunterladen (bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html).
Zusätzlich ist zu empfehlen, kurz die eigenen Wertvorstellungen, Einstellungen zum Leben und Sterben als Auslegungshilfe zu schildern. Die Patientenverfügung bedarf der Schriftform, muss aber nicht handschriftlich verfasst sein. Sie ist jedoch eigenhändig zu unterschreiben.
Grundsätzlich sollte man im Portemonnaie eine Notfallkarte mitführen, wie es sie etwa von den Krankenkassen gibt. Sie zeigt an, dass man eine Verfügung besitzt und wer hierzu zu kontaktieren ist. Besonders zu empfehlen ist ein Aufkleber auf der Krankenversichertenkarte mit einem Verweis auf die Verfügung. Auch gibt es den kostenpflichtigen Service von dipat.de. Dieses Start-up bietet eine elektronische Patientenverfügung. Hierzu füllt der Kunde online einen Fragebogen aus, dieser wird bei Dipat und dem Kunden hinterlegt. Der Kunde bekommt für seine Krankenversicherungskarte einen Aufkleber mit einem Code, über den Ärzte bei Bedarf die Verfügung online abrufen können.
Bislang gibt es keine bundesweite behördliche Zentralstelle, bei der Patientenverfügungen hinterlegt werden können. Nur wer eine Vollmacht hat und diese beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer unter vorsorgeregister.de kostenpflichtig registrieren lässt, kann zusätzlich einen Hinweis auf die Patientenverfügung aufnehmen.