Das
oberste deutsche Gericht für Zivilund
Strafrecht hat ein Urteil des Oberlandesgerichts
Frankfurt aus dem
Jahr 2012 verworfen, wonach Schuldpapiere,
die nach altem Recht emittiert
wurden, auch nach diesem behandelt
werden sollten. Das neue BGHUrteil
ermöglicht nun den Emittenten
von Schuldpapieren nach altem
Recht, über den Beschluss der Gläubigerversammlung
das neue Recht anzuwenden.
Weil im neuen Schuldverschreibungsgesetz
die Sicherheiten
der Gläubiger im Extremfall mit weniger
als 13 Prozent des Anleihekapitals
ausgehebelt werden können, sind riskantere
Anleihen für Privatanleger -
zumindest zu Nominalkursen - nicht
mehr investierbar.
LA