Meine Bank hat meinen Prämiensparvertrag vor drei Jahren gekündigt. Ich weiß nicht, ob die Zinsen falsch berechnet wurden. Was soll ich tun?

Euro am Sonntag: "Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Klausel ihr Vertrag ganz konkret enthält", empfiehlt Elisabeth Roegele, Vizepräsidentin der Finanzaufsicht Bafin. Ein runder Tisch mit Bafin, Verbraucherschützern und Banken hat keine Lösung im Streit um Prämiensparverträge gebracht.

Seit Jahren gibt es Zank um die Klauseln, mit denen Geldhäuser die variablen Zinsen berechnet haben. Es seien zu wenig Zinsen gezahlt worden, kritisieren Verbraucherschützer. Das Oberlandesgericht Dresden gab ihnen im April dieses Jahres grundsätzlich recht (Az. 5 MK 1/19). Wie genau die Zinsen berechnet werden sollen, ließ es aber offen. Damit wird sich 2021 der Bundesgerichtshof beschäftigen müssen. Bundesweit könnten vielen Kunden Nachzahlungen zustehen, denn die Verträge waren in den 90er-Jahren und zu Beginn der 2000er beliebt.

Die Verbraucherzentralen (VZ) bieten Sparern Nachberechnungen an. Bei Verträgen, die 2017 beendet wurden, droht bis Ende 2020 die Verjährung. "Fordern Sie Ihre Sparkasse schriftlich auf, zunächst bis zum Ablauf des Jahres 2021 auf die Einrede der Verjährung zu verzichten", rät darum die VZ Niedersachsen. Ist die Zeit zu knapp, weigert sich die Bank oder reagiert nicht, bleibt die Option, noch bis Ende 2020 zu klagen. Oder Betroffene stellen einen Schlichtungsantrag beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (dsgv.de/verband/schlichtungsstelle.html). Dann würden Ansprüche frühestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens verjähren, betonen Verbraucherschützer.

Kunden der Sparkassen Vogtland, Meißen und Muldental können sich laut VZ Sachsen noch Musterfeststellungsklagen anschließen.