Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat beim Landgericht Itzehoe eine Einstweilige Verfügung gegen Prokon beantragt - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Windkraftanlangenfinanzierer. Von Michael Schulz
Das Unternehmen für Projekte und Konzepte rund um erneuerbare Energien, daher der Name Prokon, spiele mit der Angst der Anleger und setze diese unzulässig unter Druck. Konkret geht es um ein Ultimatum von Prokon-Chef Carsten Rodbertus an abtrünnige Anleger, die aus Angst vor Verlusten ihres Genussscheinkapitals ihre Einlage vorzeitig kündigte. Vor der Drohkulisse einer Planinsolvenz, die drohe, falls Anleger Genussrchtskapital in Höhe von 70 Millionen oder fünf Prozent des Gesamtkapitals von 1,4 Milliarden Euro abziehen, forderte Rodbertus Anleger auf, diese rückgängig zu machen. In dem Ultimatum sieht die Verbraucherzentrale Bundesverband einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Bisher haben Anleger Genussrechtskapital in Höhe von 216 Millionen Euro gekündigt. Das Kapital der zurückgenommenen Kündigungen beträgt laut Angaben von Prokon 10,4 Millionen Euro.