Eine Insolvenz sei aber nur vermeidbar, wenn mindestens 95 Prozent des Kapitals bis Ende Oktober im Unternehmen bleiben. Rodbertus drängte die Anleger, ihre entsprechende Zusicherung zu geben oder ihre Kündigungen zurückzunehmen. "Bitte denken Sie noch einmal darüber nach! Wenn Sie sich dazu entschließen könnten, teilen Sie uns dies bitte unbedingt bis zum 20.01.2014 mit."
Rodbertus hatte vergangene Woche bereits die Anleger über die Schieflage informiert. "Sollte es uns gemeinsam mit Ihnen, unseren Anlegern, nicht gelingen, die Liquiditätslage sehr schnell wieder zu stabilisieren, werden wir voraussichtlich Ende Januar gesetzlich gezwungen sein, eine Planinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einzuleiten", warnte er seinerzeit. 2013 hatte Prokon schon 130 Millionen Euro ausgezahlt. In den vergangenen Wochen hatten sich die Kündigungen dann gehäuft. Bei Verbraucherschützern steht das Geschäftsmodell seit langem in der Kritik.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale beantragte am Donnerstag beim Landgericht Itzehoe eine einstweilige Verfügung gegen Prokon. Das Unternehmen übe "in rechtlich fragwürdiger Weise" Druck auf die Anleger aus, nicht zu kündigen sondern statt dessen die Kündigungen zurückzunehmen.
Aus einer "Zwischenbilanz" per Ende Oktober geht hervor, dass bei Prokon insgesamt Verluste in Höhe von 210 Millionen Euro aufgelaufen sind, während an die Anleger 330 Millionen Euro Zinsen gezahlt wurden - im Schnitt acht Prozent pro Jahr.
Den Kontakt zu Medien verweigert Prokon seit Mai 2013 nach wiederholten negativen Berichten, wie es im Internet-Auftritt heißt. "Es ist in der Tat so, dass wir auf konkrete Presseanfragen nach wie vor nicht reagieren", bekräftigte Prokon am Freitag in einer Mitteilung auf seiner Internetseite. rtr