Wer mündelsichere Anlagen vorzeitig auflösen will, hat ein Problem. Da es sich bei den Verträgen um Namensschuldverschreibungen handelt, lassen sie sich weder kündigen noch übertragen. Einziger Ausweg: verkaufen. Wie das funktioniert. Von Michael H. Schulz



Der Tod ist kein Kündigungsgrund. Die auf den Namen der Verstorbenen ausgestellten Sparbriefe kann Ingrid B. als Erbin nicht vor Laufzeitende zu Geld machen. Selbst die Umschreibung vom Nachlasskonto auf ihr eigenes Konto sei "aus systemtechnischen Gründen nicht möglich", teilte ihr die Bank mit. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das Konto meiner verstorbenen Mutter weiterführen muss, bis auch der letzte Sparbrief fällig ist", wundert sich die Erbin.

Das ist nur ein Beispiel dafür, welche Probleme diese beliebte Form einer mündelsicheren Anlage machen kann, wenn Anleger vor dem Laufzeitende über die Spareinlage verfügen wollen. Sparbriefe sind Namensschuldverschreibungen. In der Urkunde ist die Verpflichtung der Bank verbrieft, dem Besitzer einen zuvor festgelegten Zins über eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren zu zahlen. 79,8 Milliarden Euro sind laut Statistik der Bundesbank in Sparbriefen angelegt.

Doch wer die festverzinslichen Papiere vor Fälligkeit kündigen will, sei es, weil er dringend Bares benötigt oder sein Vermögen umschichten will, staunt nicht schlecht. Eine vorzeitige Kündigung ist per Gesetz nur "aus wichtigem Grund" möglich. Was ein solcher ist, liegt allerdings im Ermessen der Bank. Sogar in persönlichen Notsituationen wie Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit verweigern manche Institute die vorzeitige Auszahlung. Und selbst, wenn die Geldhäuser aus Kulanz Anleger vor dem Ende der Laufzeit rauslassen, verlangen sie dafür hohe Gebühren und Vorschusszinsen.

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Ein Kredit lohnt sich meist nicht

Grundsätzlich ist es zwar möglich, Sparbriefe zu beleihen - auch ohne Schufa-Anfrage -, doch das ist immer dann ein schlechtes Geschäft, wenn der Sollzins des Darlehens höher ist als die Rendite des Sparbriefes.

Bleibt als Ausweg nur, den Sparbrief zu verkaufen. Wie bei Kapitallebensversicherungen hat sich inzwischen ein Zweitmarkt für Sparbriefe, Bausparverträge und andere mündelsichere Anlagen entwickelt. Seriöse Verkaufsbörsen im Internet wie beispielsweise sparbriefboerse-deutschland.de und sparbrief-ankauf.de machen es möglich, vorzeitig aus den Verträgen auszusteigen. Das ist in der Regel möglich, wenn die Abtretung der Ansprüche nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Einige Banken behalten sich aber eine schriftliche Zustimmung vor. Gratis ist der Verkauf auch nicht. Je nach Anbieter fallen entweder Gebühren oder Abschläge auf den Nennwert der Sparbriefe an.

"Wir prüfen zunächst, ob der Sparbrief nicht verpfändet ist", erklärt Markus König, Chef von Hypoxx, der Betreibergesellschaft von sparbrief-ankauf. de. Stimmt die Werthaltigkeit, erfolgt binnen drei Wochen die Auszahlung in Höhe von 90 Prozent des Nennwerts. Hypoxx kauft über die Plattform www.bauspar-ankauf.de auch Bausparverträge. Im Gegensatz zu Sparbriefen sind Bausparverträge vorzeitig kündbar. Anleger müssen aber mit langen Bearbeitungszeiten rechnen. Schneller Bares bringt ein Verkauf. König macht keinen Hehl daraus, dass ihm Verträge mit einem attraktiven Guthabenzins am liebsten sind. "Hier zahlen wir auch gerne - abhängig von den Konditionen - einen Bonus on top."

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Während Hypoxx seit vier Jahren am Markt ist, gibt es die Plattform sparbriefboerse- deutschland.de erst seit Kurzem. Hierbei handelt es sich um einen regulierten Zweitmarkt der Börsen Hamburg und Hannover. Der Verkäufer gibt über ein Kontaktformular online Rahmendaten des Sparbriefs ein. Darauf prüfen die zuständigen Makler die Verkaufsanfrage, der Verkäufer erhält dann einen Vorschlag für einen unverbindlichen Auktionsstartpreis. Nimmt er diesen nicht an, startet anschließend eine Bieterphase.

Wer sich gleich von seinem gesamten Erbanteil trennen will, um etwa eine zerstrittene Erbengemeinschaft zu verlassen, kann unter einfacherben.de einen Käufer finden. Die Plattform ist eine Art Kontaktbörse. Zu den möglichen Käufern zählen Immobilieninvestoren und auf Erbrecht spezialisierte Anwälte.