Im Fokus stehen die 129 Großbanken, die unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) stehen, sowie grenzüberschreitend aktive Banken. Entscheidungen über deren Restrukturierung oder Abwicklung werden in der neuen Institution "Single Resolution Board" (SRB) getroffen. In den übrigen Fällen, also vor allem bei kleinen Geldinstituten, bleibt grundsätzlich die nationale Abwicklungsbehörde zuständig.
Exekutivdirektorin des SRB ist die Deutsche Elke König. Dem Gremium gehören neben vier hauptamtlichen Mitgliedern Vertreter der nationalen europäischen Aufsichtsbehörden an. Stellt die EZB fest, dass eine Bank in Schieflage ist, tritt das SRB zusammen und macht einen Vorschlag für die Abwicklung oder Restrukturierung. Die EU-Kommission muss zustimmen. Legen auch die EU-Staaten keinen Widerspruch ein, wird der Plan umgesetzt.
Um die Abwicklung oder Restrukturierung abzufedern, wird ein Abwicklungsfonds (SRF) aufgebaut. In den Fonds sollen die Banken bis zum 31. Dezember 2023 rund 55 Milliarden Euro einzahlen. Die dazu fälligen Bankenabgaben werden seit 2015 von den Mitgliedstaaten erhoben, ab 2016 auf nationale Kammern des Fonds transferiert und dort schrittweise vergemeinschaftet.
Bevor der SRF angezapft werden kann, ist allerdings eine private Verlustbeteiligung in Höhe von mindestens acht Prozent der Bilanzsumme vorgeschrieben. Dazu wurde eine Haftungskaskade erstellt: Im Pleitefall werden zuerst die Anteilseigner und Gläubiger der Bank zur Kasse gebeten. Für gesetzlich gesicherte Einlagen oder besicherte Verbindlichkeiten gibt es Ausnahmen.
Während der Aufbauphase des Fonds gibt es verschiedene Möglichkeiten, zusätzlichen Geldbedarf zu decken - etwa über Sonderabgaben der Banken oder Kreditaufnahmen des SRF. Eventuelle Sonderkredite der EU-Staaten an den SRF müssen vom jeweiligen Bankensystem des Landes zurückgezahlt werden.
In der politischen Debatte kommen immer wieder Zweifel auf ob der Mechanismus ausreicht, um eine Großpleite zu bewältigen.