Walter Riester steht fest zu der Rente, die seinen Namen trägt. "Wir leben länger und haben höhere Ansprüche als unsere Großeltern", sagt der ehemalige Bundessozialminister. "Das kostet einfach Geld." Doch der Mann ist bei Weitem nicht der Einzige, der die Riester-Rente für sinnvoll hält. Etwa 16 Millionen Sparer gibt es inzwischen. Wenngleich die Zahl zuletzt stagniert hat, ist die Riester-Rente die Nummer 1 unter den staatlich geförderten Formen der Altersvorsorge.
Eine Riester-Rente verspricht allein schon durch die staatlichen Zulagen eine hohe Rendite. Zugleich ist der Erhalt des eingezahlten Kapitals garantiert, wenn Sparer die Verträge bis zum Ende durchhalten. Staatliche Zulagen in voller Höhe erhalten Sparer, wenn sie mindestens vier Prozent ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres - abzüglich Zulage - einzahlen. Wer weniger spart, erhält auch weniger Zulage.
Maximal sind Einzahlungen inklusive Zulagen von jährlich 2100 Euro möglich. Im Jahr sind dann bis zu 154 Euro Grundzulage drin, ab Anfang 2018 sogar 175 Euro. Je kindergeldberechtigtem Sprössling bekommen Eltern zudem 185 Euro. Dieser Wert erhöht sich für Kinder, die 2008 oder später zur Welt gekommen sind, auf 300 Euro. Zweite Möglichkeit der Förderung ist die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Das kann sich vor allem für Besserverdiener mit maximal einem Kind lohnen. Das Finanzamt entscheidet im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob Zulagen oder Steuervorteile für den Sparer vorteilhafter sind.
Anspruch auf Riester-Förderung haben alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder Arbeitslosengeld bekommen. Auch Mütter und Väter in Elternzeit sind förderberechtigt, zudem alle Beamten. Alle anderen, etwa selbstständige Gewerbetreibende, können mit von der Partie sein, wenn ihr förderberechtigter Ehepartner riestert. Sogar kurz vor der Rente kann sich Riestern noch lohnen. Je höher der Grenzsteuersatz, desto mehr kann man in den letzten Jahren seines Berufslebens noch herausholen. Am stärksten wirkt sich die Förderung bei älteren Alleinstehenden mit hohem Einkommen aus, die erst spät einen Vertrag abschließen.
Doch es gibt auch negative Aspekte: Die absoluten Rentenbeträge, die sich via Riester erzielen lassen, sind recht gering. Ebenfalls problematisch ist, dass die Auszahlungen aus der Riester-Rente im Alter komplett steuerpflichtig sind. Auch darf die Auszahlung einer Riester-Rente erst ab dem 62. Geburtstag beginnen. Zudem ist eine lebenslange Rente vorgesehen. Jedoch dürfen Sparer bei Auszahlungsbeginn steuerpflichtig bis zu 30 Prozent ihres Kapitals entnehmen, wenn es sich nicht um einen Wohn-Riester-Vertrag handelt. Für alle Riester-Arten gilt: Spätere Renten sind steuerpflichtig.
Auf Seite 2: Vier Riester-Formen
Es gibt vier Riester-Formen: Bei Versicherungen hat die klassische Spielart einen fixen Garantiezins, für Neuverträge beträgt dieser derzeit 0,9 Prozent im Jahr. Obendrauf gibt es eine Überschussbeteiligung, zumindest war dies in den vergangenen Jahrzehnten der Fall. Eine weitere Versicherungsspielart sind Fondspolicen. Hier fließt ein bestimmter Anteil des Kapitals in Investmentfonds, die teilweise oder komplett vom Sparer ausgewählt werden. Es gibt keine jährlich festgelegten Renditen. Und beim Gewinn, sofern vorhanden, steht dessen Höhe erst am Ende der Laufzeit fest.
Bei Fondssparplänen teilt die Fondsgesellschaft die Einzahlungen auf Aktien- und Anleihefonds auf. Faustformel: Je jünger der Kunde und je höher seine Risikobereitschaft, desto stärker geht es in Aktien. Damit die Auszahlung garantiert bis ans Lebensende des Sparers reicht, übernimmt ab dem 85. Lebensjahr eine Versicherung die kompletten Überweisungen.
Mit dem sogenannten Wohn-Riester wenden sich Bausparkassen an Kunden, die bereits ein Eigenheim besitzen oder mit einem Kauf beziehungsweise Bau liebäugeln. Beim Bausparen fließen Einzahlungen plus Zulagen in einen - meist niedrig verzinsten - Vertrag, bei Baudarlehen dienen sie der Kredittilgung. Daneben gibt es eine Zwischenform namens Kombikredit: Statt das Darlehen zu tilgen, zahlt man hier Sparraten auf einen Bausparvertrag. Wenn dieser zugeteilt wird, löst er den Kredit mit seinem Guthaben und einem Bauspardarlehen ab. Bei der Bauspar- und der Kombiversion fließen Zulagen in der Anspar- und Tilgungsphase, bei der Darlehensversion nur in die Tilgung. Für jeden Sparer führt die Zentrale Zulagenstelle ein Konto, wo Sparleistungen, Zulagen und Tilgungen verbucht werden. Dieser fiktive Betrag wird jährlich mit zwei Prozent verzinst. Ab Renteneintritt ist eine fiktive Auszahlung zu versteuern.
Bei Banksparplänen ist die Verzinsung zumeist an einen oder mehrere Referenzzinssätze gekoppelt, beispielsweise an die von der Bundesbank errechnete Umlaufrendite. Wie bei Fondssparplänen gilt: Damit die Auszahlungen garantiert bis zum Lebensende des Sparers reichen, übernimmt ab dem 85. Lebensjahr eine Versicherung die kompletten Überweisungen.
Wer sollte nun zu Riester greifen? "Die Förderung aus Zulagen und Steuervorteilen an sich ist für sehr viele Menschen interessant", sagt Niels Nauhauser, Experte für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dazu zählten Verheiratete, Eltern, Gering- und Großverdiener. Doch seien insbesondere kinderlose Singles mit durchschnittlichen Einkommen manchmal besser beraten, auf Riester zu verzichten. "Altersvorsorge funktioniert auch ohne Riester, zumal es ungeförderte Produkte gibt, die deutlich kostengünstiger sind oder bei gleichem Risiko eine höhere Rendite erwarten lassen." Als Beispiel nennt Nauhauser einen kostengünstigen Sparplan auf einen Indexfonds, der den Aktienmarkt möglichst breit abbildet.