Grundsätzlich müssen Rentner fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, um einen Anspruch auf die Regelaltersrente zu erwerben. Mit freiwillig gezahlten Rentenbeiträgen können ehemals Pflichtversicherte sicherstellen, bisherige Rentenanwartschaften und -ansprüche nicht zu verlieren: Wenn jemand nur kurze Zeit berufstätig war und kaum Beiträge eingezahlt hat, lohnt sich das besonders.
Ab welchem Alter die gesetzliche Rente dann gezahlt wird, hängt vom Geburtsjahr ab, da ab den Jahrgängen 1964 und jünger die Regelaltersgrenze nach und nach von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben wird. Bis jeweils 31. März des Folgejahres kann man auch Beiträge für das Vorjahr nachzahlen und sich damit nachträglich den Rentenanspruch für das bereits abgelaufene Jahr sichern. Fällt der 31. März - wie 2018 - auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich diese Frist bis zum darauffolgenden Werktag. In diesem Jahr also auf Dienstag, den 3. April. Geld, das bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen ist, wird dem "Rentenkonto" für das vergangene Jahr gutgeschrieben.
Die freiwillige Versicherung ist flexibel. Wer einzahlt, kann Anzahl und Höhe der Beiträge selbst bestimmen. Im Klartext: Man kann pro Kalenderjahr ein bis zwölf Monatsbeiträge zahlen und dabei jeden Betrag vom Mindest- bis zum Höchstbeitrag frei wählen. Der Mindestbeitrag berechnet sich aus dem aktuellen Satz für die gesetzliche Rentenversicherung bezogen auf 450 Euro. Das sind derzeit pro Monat 83,70 Euro. Wer für das vergangene Jahr nachzahlen will, muss pro Monat mindestens 84,15 Euro zahlen, denn 2017 lag der Rentenbeitrag noch bei 18,7 Prozent. Für das gesamte Jahr 2017 sind also mindestens 1009,80 Euro fällig, höchstens kann man 14 249,40 Euro (im Westen) oder 12 790,80 Euro (im Osten) einzahlen. Der Höchstbeitrag errechnet sich auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich für Ost und West neu festgelegt wird (siehe Tabelle). Wer einen Beitrag gezahlt hat, kann ihn nachträglich nicht mehr ändern.
Auf Seite 2: Ordnung muss sein
Ordnung muss sein
Um die Beiträge korrekt bei der Rentenversicherung einzuzahlen, müssen sich freiwillig Versicherte bei der Rentenversicherung anmelden. Hierzu gibt es auf der Internetseite der gesetzlichen Rentenversicherung einen eigenen Vordruck, in dem man angeben muss, ab wann und in welcher Höhe man freiwillige Beiträge zahlen will. Den "Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung" gibt es auf www.deutsche-rentenversiche-rung.de am einfachsten über die Suchfunktion unter dem Stichwort "V0060". Erläuterungen zum Antrag gibt es unter dem Stichwort "V0061".
Auch jene Personen, die bereits eine vorgezogene Altersrente erhalten, können bis zum Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter zu erhöhen.