RENTEN



Die Reform sieht eine Vereinheitlichung der Regeln vor. Es wird eine nationale Rente in Höhe von 384 Euro pro Monat eingeführt. Zusatzrenten werden gekürzt und Möglichkeiten zur Aufstockung der Renten nach und nach abgeschafft. Darüber hinaus werden Renten neu berechnet. Zugleich werden die Voraussetzungen für Bezüge für Hinterbliebene verschärft. Zudem hat sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Zahl der Frührentner zu reduzieren. All das soll dazu beitragen, dass die Pensionsausgaben bis 2019 um rund zwei Prozentpunkte auf etwa 15 Prozent der Wirtschaftsleistung heruntergeschraubt werden.

SOZIALHILFE



Die Beiträge zur Sozialhilfe sollen bei einem Fünftel der monatlichen Gehälter von Angestellten liegen. Davon tragen 6,7 Prozent die Angestellten selbst und 13,3 Prozent übernehmen die Arbeitgeber. Erstmals sollen die tatsächlichen Gehaltszettel statt imaginärer Berechnungen berücksichtigt werden.

STEUERN



- Einkommenssteuer: Die Steuerfreibeträge werden auf jährlich etwa 8800 Euro von bisher 9500 Euro reduziert. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 20.000 Euro sind nun 22 Prozent Abgaben fällig, ab 40.000 Euro im Jahr müssen 45 Prozent gezahlt werden.

- Solidaritätssteuer: Die Abgabe beläuft sich je nach Einkommen zwischen 2,2 Prozent und 10,0 Prozent.

- Dividendensteuer: Wird auf 15 von bisher zehn Prozent angehoben.

Reuters