Es gibt eine Reihe von Therapeuten, die umfassend für Therapien qualifiziert sind - nur fehlt ihnen die Kassenzulassung. Denn diese Zulassungen werden restriktiv vergeben. Entsprechend signifikant ist der Engpass. Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer muss man beispielsweise in Schleswig-Holstein fast 15 Wochen auf ein Gespräch mit einem Therapeuten mit Kassenzulassung warten, bei Privattherapeuten sind es nur sechs Wochen.
Grundsätzlich dürfen Kassenpatienten in einer Privatpraxis eine Behandlung beginnen, und die Krankenkasse muss diese dann bezahlen. Einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse zu stellen, ist aber mit erheblichem Aufwand verbunden: Erstens müssen mehrere Ablehnungen von Kassentherapeuten nachgewiesen werden, am besten schriftliche. Zweitens ist eine Bescheinigung vom Hausarzt einzureichen, besser noch vom Psychiater oder Neurologen, dass die Behandlung nicht warten kann. Drittens wird eine Bestätigung des betreffenden Privattherapeuten benötigt, dass er kurzfristig einen Platz frei hat. Außerdem muss er bescheinigen, dass er in einem der drei zugelassenen Therapieverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie) staatlich geprüft wurde.
Diese Regeln waren Grundlage einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin von Ende Juli. Ein Depressiver hatte auf eigene Faust eine Therapie in einer Privatpraxis begonnen. Die Kasse zahlte nicht - und bekam recht (S 72 KR 1702/15 ER PKH).