Vielerorts erhöhen klamme Städte und Gemeinden die Grundsteuer. Innerhalb von zehn Jahren ist diese Abgabe, die Vermieter und indirekt auch Mieter über die Umlage zahlen, um ein Drittel gestiegen. Was viele private Vermieter kaum wissen: Wer keinen Mieter findet oder geringere Mieteinnahmen verzeichnet, hat Anspruch auf Erlass der Grundsteuer. Dafür müssen sie einfach bis März 2015 einen Antrag auf Grundsteuererlass bei der zuständigen Gemeinde stellen. In den Stadtstaaten sind Finanzämter die Ansprechpartner.
Allerdings muss seit 2008 die Ertragsminderung mindestens 50,1 Prozent ertragen, wenn ein Viertel der Grundsteuer erstattet werden soll. Die Hälfte der gezahlten Abgabe erstattet die Gemeinde, wenn im Gesamten Jahr die Miete ausgefallen ist. Geld zurück gibt’s zudem auch nur, wenn der Vermieter nicht selbst an der geminderten Einnahmesituation Schuld ist. Eigenes Verschulden liegt etwa vor, wenn Vermieter "Mondpreise" verlangen, die keiner zahlen kann und sich der Besitzer auch nicht aktiv um eine Vermietung kümmert. Auch Leerstandszeiten wegen Modernisierung oder Renovierung mindern nicht nachträglich die Grundsteuerschuld. Hingegen gilt die Beauftragung eines Maklers für Vermittlung von Mietern als intensives Bemühen.