Die älteste Bank der Welt setzte in dem Plan auf eine privatwirtschaftliche Lösung: Sie wollte am Markt fünf Milliarden Euro einsammeln - über eine Kapitalerhöhung und einen Anleihentausch. Die Suche nach neuen Ankerinvestoren gestaltet sich allerdings schwierig. Im Gespräch ist Insidern zufolge deshalb auch ein Einstieg des italienischen Staates. Dafür gelten EU-Regeln:
Die SRM-Verordnung der Europäischen Union (Artikel 18) lässt prinzipiell eine "vorsorgliche Rekapitalisierung" einer Bank durch den Staat zu, um eine drohende - aber nicht wahrscheinliche - Schieflage abzuwenden. Maßstab dafür wäre, dass die Bank zwar in einem Stresstest die Kapitalvorschriften der Bankenaufsicht erfüllt, in einem Negativ-Szenario aber ein Mehrbedarf erkennbar würde.
Der Verordnung zufolge dürfte die Staatshilfe nicht der Abdeckung alter Verluste dienen. Eine entscheidende Rolle spielt die Bankenaufsicht, im Falle von Großbanken die EZB. Zudem müsste die EU-Kommission beihilferechtlich grünes Licht geben.
Ob dieser Weg möglich wäre, kommt also auf den Einzelfall an. Den Insidern zufolge erwägt die Regierung in Rom, rund 40.000 Kleinanlegern Nachrang-Anleihen von Monte dei Paschi abzukaufen und diese in Aktien umzuwandeln. Damit stiege der Staatsanteil von vier auf bis zu 40 Prozent. Der politische Vorteil: Die Kleinsparer würden ihr Risiko begrenzen, mit Monte dei Paschi viel Geld zu verlieren. Zugleich könnte die Staatshilfe dazu führen, dass Profi-Investoren doch noch Geld in die Bank geben.
Für einen bevorstehenden Pleitefall sehen die EU-Regeln ein anderes Verfahren vor: In diesem Fall käme der "einheitliche Abwicklungsmechanismus" (SRM) in Gang. Dieser sieht vor, dass der Kapitalbedarf ganz überwiegend von den Anteilseignern und Gläubigern gedeckt würde und nicht von den Steuerzahlern. Die Kleinanleger würde es allerdings treffen.
rtr