Klare Antwort: ja. Zwar wird der normale Freibetrag von jährlich 1900 Euro, der für Vorsorgeaufwendungen bei Arbeitnehmern und Beamten gilt, fast immer von den gesetzlichen Sozialversicherungen aufgebraucht. Denn die Einzahlungen für Kranken- und Pflegeversicherung liegen zumeist höher. Doch dann greift quasi ein Sonderetat für Riester-Beiträge. Hier sind vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres absetzbar, maximal 2100 Euro minus Zulagen. Ist ein Riester-Vertrag in der Steuererklärung angegeben, wird das Finanzamt von selbst tätig. Es entscheidet auch selbstständig, ob Zulagen oder steuerliche Absetzbarkeit vorteilhafter sind.
Für Selbstständige gilt ein höherer normaler Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen von 2800 Euro. Sie müssen also seltener auf den Zusatztopf zurückgreifen. Allerdings dürfen sie nur dann riestern, wenn sie einen riesterfähigen Partner haben.