Wie werden Bitcoins besteuert?
Bislang werden Bitcoins steuerlich wie private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Wenn Sie Bitcoins nachdem Sie sie länger als ein Jahr besessen haben, mit Gewinn verkaufen, zahlen Sie auf den Gewinn keine Steuern. Innerhalb der Einjahresfrist müssen Sie den Gewinn mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei "kleineren" Verkäufen gibt es zudem eine Freigrenze von 600 Euro. Erst bei Überschreiten dieser Freigrenze fallen auf alle Gewinne Steuern an.
Worauf muss ich bei der Besteuerung von Fonds nun achten?
Es sind längst noch nicht alle Fragen geklärt. Es gibt bereits ein umfangreiches Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums, das aber nur im Entwurf vorliegt. Fakt ist aber, dass Anleger dadurch, dass nun auch die Fonds selber Steuern zahlen müssen, unter Umständen weniger an den Fiskus abführen müssen. Hierzu gibt es unter www.ebnerstolz.de einige Rechenbeispiele. "Anleger sollten im neuen Jahr ihr Depot genau anschauen, ob die depotführende Bank alle Anteile richtig eingebucht hat", rät Stefan Thiem, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Kanzlei Ebner Stolz in München. So wurden zum Jahreswechsel 2017 auf 2018 alle Anteile, auch die, die vor 2009 gekauft wurden, fiktiv verkauft. Dies hat zunächst keine steuerlichen Auswirkungen, sondern dient dazu, den Systemwechsel abzubilden. Für die sogenannten. Altanteile bedeutet dies: eventuelle Gewinne bei späteren Veräußerungen sind nicht steuerpflichtig, soweit der Freibetrag von 100000 Euro pro Anleger nicht überschritten wird. Dieser Freibetrag wurde vom Gesetzgeber als Kompensation für die weggefallene komplette Steuerfreiheit der Altbestände eingeführt. Die ganze Sache hat aber auch positive Seiten: so werden inländische und ausländische thesaurierende, also wiederanlegende Fonds gleichbehandelt und Anleger müssen nicht mehr Buch über die wiederanlegten Beträge führen und diese extra in ihrer Steuererklärung angeben.
Wie wirken sich seit diesem Jahr realisierte Verluste aus Altfonds auf den Freibetrag aus?
Steuerlich Positiv. Das heißt, wenn sie zunächst Alt-Anteile mit Gewinn verkaufen und sich ihr Freibetrag damit etwa um 50.000 Euro mindert, können Sie Ihren verbleibenden Freibetrag in Höhe von diesen 50.000 Euro um etwa realisierte Verluste in Höhe von beispielsweise 10.000 Euro auf dann 60.000 Euro erhöhen.