Die deutschen Verbraucherzentralen (VZBV) haben das Vergleichsportal Check24 wegen angeblichen Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben beim Betrieb einer Vergleichs-Webseite für Girokonten verklagt. Um die Einrichtung dieser gesetzlich initiierten Orientierungshilfe für Verbraucher hatte sich Check24 als einziger Anbieter beim Wirtschaftsministerium beworben. Nach einer Zertifizierung durch den TÜV Saarland ist das Portal im August 2019 an den Start gegangen. Der VZBV wirft Check24 insbesondere vor, nur einen Bruchteil der in Deutschland vorhandenen Banken zu erfassen, und für jedes Institut nur jeweils ein Kontomodell. Verbraucher erhielten damit eine unvollständige Vergleichsgrundlage. Check24-Chef Christoph Röttele wies die Kritik zurück. Man habe den Vergleich exakt nach den gesetzlichen Kriterien umgesetzt, prüfe jetzt aber die Einstellung des Portals.

Das Vergleichsportal geht auf eine EU-Richtlinie zurück, Verbrauchern eine unabhängige Entscheidungsgrundlage zu geben. Laut "Handelsblatt" gaben Bundesregierung und TÜV Saarland inzwischen Check24 im Streit Rückendeckung.

Nachgehakt bei Check24-Chef Christoph Röttele: "Wir halten exakt das Gesetz ein"


€uro am Sonntag: Das Vergleichsportal Check24 betreibt auch eine vom Gesetzgeber initiierte und vom TÜV geprüfte Vergleichs-Webseite für Girokonten. Verbraucherschützer werfen Ihrem Portal jedoch Irreführung vor - und haben beim Landgericht München Klage eingereicht. Warum ist die Lage so eskaliert?

Christoph Röttele: Die Kritik der Verbraucherzentralen (VZBV) ist nicht nachvollziehbar. Dem VZBV sollte nach Gesprächen mit dem Finanzministerium bekannt sein, das wir den zertifizierten Girokonten-Vergleich exakt nach den vom Gesetzgeber definierten Kriterien umgesetzt haben. Und der TÜV hat uns bescheinigt, dass wir den Vergleich korrekt darstellen.

Die Verbraucherschützer sagen, das Portal erfasse den Bankenmarkt und die einzelnen Kontomodelle nur unvollständig. Zudem bestehe für Verbraucher eine große Verwechslungsgefahr mit der kommerziellen Check24-Vergleichsplattform.

Diese Vorwürfe sind falsch. Die Tarife in dem Vergleich werden von uns manuell für die Verbraucher erfasst und aktualisiert. Wir stellen die Produkte in den Vergleichen neutral, transparent und nach einheitlichen Kriterien dar. Vor allem weisen wir auch ganz klar auf die unterschiedlichen Vergleiche bei Check24 hin. Uns sind bislang auch keine Verbraucherbeschwerden bekannt.

Wie wollen Sie jetzt weiter vorgehen?

Laut Finanzministerium können wir mit dieser Webseite in Europa als Vorreiter gelten. Darauf sind wir stolz. Wir haben in das Portal Zeit und Geld investiert, auch wenn wir dafür keine Provision erhalten. Allerdings benötigen wir als Unternehmen auch Rechtssicherheit. Diese liegt im Moment nicht vor, da wir für die vom Gesetzgeber definierten Kriterien verklagt werden. Wenn aber der rechtssichere Rahmen nicht mehr vorliegt, müssten wir den Vergleich einstellen.