Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Simone Gröneweg, Euro am Sonntag

Eigentlich wollten wir uns eine eigene Immobilie anschaffen, sind nun aber angesichts der Corona-Krise unsicher. Sollten wir die Suche nach einem Haus oder einem Grundstück aktuell besser einstellen?

€uro am Sonntag:

Wer ein sicheres Einkommen und das passende Objekt gefunden hat, muss einen geplanten Kauf nicht unbedingt verschieben. Verkaufswillige Eigentümer würden durchaus Besichtigungen ermöglichen, natürlich mit entsprechenden Schutzmaßnahmen, heißt es bei Immobilienfirmen. Wobei sich die Möglichkeiten von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, und zwar abhängig von den Einschränkungsregeln. Beratungen können auch per E-Mail, Telefon oder Video stattfinden. Wer jedoch ungesehen kauft, geht große Risiken ein. Auf eine Vor-Ort-Besichtigung sollte man grundsätzlich nicht verzichten, sagt Sibylle Barent, Rechtsanwältin beim Verband Haus & Grund Deutschland. Allerdings rate ihr Verband in Corona-Zeiten von Besichtigungen "unbedingt" ab.

Die Notariate bleiben geöffnet, um wichtige Geschäfte beurkunden zu können. Inwieweit Immobilienkäufe dazu zählen, hängt vom Einzelfall ab. Die Finanzierung einer Immobilie lässt sich unter Umständen digital abwickeln. Etliche überregionale Banken und Vermittler haben sich darauf eingestellt. Die notwendigen Unterlagen kann man in Kundenportalen hochladen. Bei regionalen Instituten gibt es Unterschiede, was die Digitalisierung angeht.

Unklare Haftung bei verzögerten Bauvorhaben


Etwas schwieriger sieht es aus, wenn jemand einen Neubau plant. Etliche Fachkräfte kommen aus dem Ausland. Wegen der Beschränkungen kann es sein, dass Arbeitskräfte fehlen. Ebenso kann es zu Engpässen bei der Materialbeschaffung kommen, Genehmigungsverfahren können nicht optimal bearbeitet werden. Wer jetzt mit einem Hausbau anfängt, sollte also damit rechnen, dass sich das Ganze in die Länge zieht, und in der Lage sein, Unterbrechungsphasen zu überbrücken.

Wird ein Fertigstellungstermin nicht gehalten, verschieben sich auch der Umzug und die Kündigung der Mietwohnung. Ob Baufirmen dann haften und notfalls sogar die Hotelkosten übernehmen müssen, ist jedoch ungewiss. Schadenersatzansprüche setzten immer Verschulden voraus, heißt es auf der Internetseite des Verbands Privater Bauherren. Die Beweislast trage zwar die Firma, aber angesichts der Pandemie sei das Führen eines Entlastungsbeweises im Einzelfall gut denkbar. "Im Augenblick ist alles in der Schwebe. Allgemeine rechtliche Ratschläge kann man nicht geben, denn jeder Fall ist anders", sagt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands. Wer bereits baut, darf jedenfalls nicht kopflos agieren und Verträge überstürzt kündigen. Freitag betont: "Wir raten zur Besonnenheit. Bauherren sollten mit ihren Firmen reden."