Grund hierfür ist der medizinische Fortschritt, der zwar dafür sorgt, dass Menschen immer älter werden, aber auch dafür, dass sie immer intensiver medizinisch versorgt werden müssen. Dazu kommt das Zinstief, weshalb die Alterungsrückstellungen der Privatversicherten (siehe Glossar) nicht mehr so hoch verzinst angelegt werden können wie noch vor einigen Jahren.
Viel schwerer wiegt der dritte Punkt, den viele angestellte Privatversicherte gern verdrängen: Im Rentenalter zahlt der Arbeitgeber nicht mehr die Hälfte des Beitrags. Von der Rentenkasse kommt kaum etwas dazu. Bei einer Rente von 2000 Euro gibt es maximal 146 Euro Zuschuss für die PKV. Ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn die Prämie erst einmal vierstellig ist. Daher raten Experten Privatversicherten, den Betrag anzulegen, den sie gegenüber der Gesetzlichen sparen, um später davon zehren zu können.
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Zurück in die Gesetzliche
Wer jünger als 55 ist kann aber noch wechseln. Ab dem 55. Geburtstag gibt es praktisch kein Zurück mehr aus der Privaten, es sei denn, er wird Sozialhilfeempfänger. Für Privatversicherte, die eine kleine Rente erwarten, kann es sich lohnen, in die Gesetzliche zurück zu wechseln. Wer die Grenze von 55 Jahren noch nicht überschritten hat, für den reicht es, einen Monat versicherungspflichtig geworden zu sein. Das heißt: Er muss einen Monat lang weniger als 4687,50 Euro brutto verdienen. Wer bereits vor 2009 privat versichert war, muss beim Monatsbrutto sogar unter 4050 Euro bleiben.
"Für Angestellte kann das heißen, dass sie mit ihrem Chef eine einmonatige Teilzeit vereinbaren", erklärt Versicherungsmakler Thomas Adolph. Denn auch wer insgesamt im Jahr über 56250 Euro verdient - dort liegt ab 2016 die Versicherungspflichtgrenze - kann gesetzlich versichert bleiben. Den Teilzeit-Vertrag sollte man nach Möglichkeit "aus familiären Gründen" anstreben. So hat man die Möglichkeit, man nach kurzer Zeit (einem Monat) wieder aufzustocken. Denn beispielsweise ein Pflegefall in der Familie kann wieder genesen. Wenn der Vertrag geschlossen ist, bekommt der Angestellte von der Gehaltsbuchhaltung seines Arbeitgebers den Hinweis, dass er unter die Grenze für die Privatversicherung gerutscht ist. Mit dieser Mitteilung kann man seine PKV kündigen und sich eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen. Auch wenn man im nächsten Vertrag soviel verdient, um sich privat zu versichern, kann er in der GKV bleiben, denn es besteht kein Zwang, ab einem bestimmten Verdienst in die Private zu wechseln.
Selbstständige und Freiberufler haben es schwerer: Sie müssen sich einen Monat lang versicherungspflichtig anstellen lassen. "Minijobs auf 450-EuroBasis gehören nicht dazu", warnt Adolph.
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Innerhalb der Privaten wechseln
Neben dem "Systemwechsel" gibt es noch die Möglichkeit, innerhalb der Privaten zu wechseln. Das ist nach Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ausdrücklich erlaubt. Zudem müssen die Versicherer, wenn sie die Prämie erhöhen, darauf hinweisen, dass der Kunde in einen günstigeren Tarif wechseln kann. "Wenn Wechselwillige kommen, stellen sich viele Versicherer erst mal stur", weiß Versicherungsberater Thorsten Rudnik, der lange für den Bund der Versicherten gearbeitet hat. Schließlich müssen sie mit geringeren Einnahmen rechnen. Rudnik rät, hartnäckig zu bleiben. "Es gibt fast immer einen Tarif, in den es sich zu wechseln lohnt."
Wer innerhalb der Privaten wechselt, sollte nur innerhalb des Angebots der "eigenen" Gesellschaft wechseln. Nur so bleiben die Alterungsrückstellungen erhalten. Sie sorgen dafür, dass die Prämie im Alter deutlich langsamer steigt. Wer dagegen den Anbieter wechselt, kann das fürs Alter Ersparte nur mitnehmen, wenn er sich erstmals nach 2009 privat versichert hat. Und selbst dann bleibt ein Teil der Rückstellungen beim Altversicherer. Außerdem müssen Wechsler beim neuen Anbieter eine erneute Gesundheitsprüfung machen, und die fällt bei älteren Versicherten in der Regel schlechter aus, was wiederum zu höheren Prämien führt.
"Versicherte können sich ihren Wunschtarif auch maßschneidern", so Experte Adolph. Sie sollten die Gesellschaft auffordern, die Unterschiede des neu angebotenen gegenüber dem bisherigen Tarif zu nennen und die Mehrleistung auszuschließen. Das hören einige Versicherer nicht gern, so Adolph. "Aber mit etwas Nachdruck lassen sie die Versicherten zu ihrem Recht kommen."
Hat der Versicherer nur einen oder wenige Tarife im Angebot, können Versicherungsberater, die sich auf geschlossene Alttarife spezialisiert haben, helfen. Diese Berater, deren Stundensätze bei 100 bis 150 Euro liegen, finden meist einen Tarif, in den der Versicherte noch wechseln kann. Zudem kann man den angestammten Tarif "schlanker" machen. "Es muss nicht das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung sein", so Adolph.
Sind alle Alternativen zu teuer und der Wechsel in die Gesetzliche nicht mehr möglich, bietet die private Krankenversicherung zwei Tarife auf dem Niveau der gesetzlichen Versicherung: "Wer bereits vor 2009 privat krankenversichert war, kann in den Standardtarif wechseln", sagt Berater Rudnik. Wer dagegen erst seit 2009 in der PKV ist, hat diese Möglichkeit nicht mehr. Für diese Gruppe wurde der sogenannte Basistarif geschaffen. Beide kosten maximal den Höchstbeitrag der GKV.