Einem Bericht des Magazins "Wirtschaftswoche" zufolge soll die Bafin auf Gesetzesänderungen drängen, die es künftig erleichtern, Altverträge zu kündigen. Das Bundesfinanzministerium bestreitet zwar eine konkrete Planung, verweist aber darauf, dass über Anpassungen des Bausparkassengesetzes laufend nachgedacht werde. Die Bafin kommentiert das auf Anfrage nicht.
Die Aufregung unter Verbraucherschützern ist groß. Zwar ist unstrittig, dass die hochverzinsten älteren Bausparverträge die Bausparkassen belasten. "Es ist aber absurd, das allein auf dem Rücken der Verbraucher auszutragen", sagte Dorothea Mohn, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Tageszeitung "Handelsblatt".
Bausparverträge sehen zunächst eine Ansparphase für eine bestimmte Bausparsumme vor. Sobald ein gewisses Sparvolumen erreicht ist, gilt ein Vertrag als zuteilungsreif - der Kunde darf also ein Darlehen in Anspruch nehmen. Er muss den Kredit aber nicht aufnehmen. Verzichtet er auf die Zuteilung, läuft der Vertrag weiter. Mit Bonuszinsen bei Darlehensverzicht begannen die ersten Kassen vor etwa 15 Jahren zu werben. In den 90er-Jahren und um die Jahrtausendwende war die Nachfrage nach Bauspardarlehen so groß, dass die Bausparkassen dringend Kunden brauchten, die sparen wollten.
Auf Seite 2: Was die niedrigen Zinsen bewirken
Die meisten Bausparkassen können sich die großzügigen Guthabenzinsen wegen der insgesamt niedrigen Zinsen schon lange nicht mehr leisten und versuchen, Altverträge mit Tricks und Kündigungen zu beenden. Relativ klar ist, wenn die vereinbarte Bausparsumme einmal erreicht ist. Dann lässt sich nach Einschätzung von Verbraucherschützern für den Kunden kaum etwas machen.
Anders sieht es aus, wenn Bausparkassen versuchen, Verträge während der Ansparphase zu kündigen. Zuletzt hatten unter anderem die LBS Bayern, die LBS West und die LBS Hessen-Thüringen Verträge gekündigt, die seit zehn Jahren zuteilungsreif sind. Das Argument: Kreditverträge - und ein Guthaben ähnelt ja einem Kredit, den die Bank beim Kunden nimmt - seien nach dieser Zeit außerordentlich kündbar.
Laut "Handelsblatt" rät Markus Feck, Finanzjurist der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Sparen, die ihren Vertrag so lange wie möglich am Leben erhalten wollen: das Guthaben unterhalb der Bausparsumme halten. Zudem sei zu beachten, dass Zinsen, Wohnungsbauprämien und vermögenswirksame Leistungen das Guthaben erhöhen.
Vorsicht ist bei Boni angebracht. Es gibt Verträge, bei denen Boni jährlich zugeschlagen werden und das Guthaben erhöhen. Häufiger werden sie erst am Ende bei Darlehensverzicht rückwirkend gutgeschrieben, erhöhen also das laufende Guthaben nicht. Auskunft gibt der Jahreskontoauszug.