Der von der deutschen Thomas Cook GmbH bereits vor der Insolvenzmeldung gestellte Antrag auf einen Überbrückungskredit müsse den insolvenzrechtlichen Gegebenheiten angepasst werden, erklärten die Insolvenzverwalter von der Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm. "Der bereits vorliegende Antrag kann daher in dieser Form nicht weiter betrieben werden." Die Voraussetzungen für einen Hilfskredit sollten aber weiter geprüft werden.

Zwei Tage nach der Pleite des britischen Mutterkonzerns Thomas Cook hatte auch die deutsche Tochter Insolvenz angemeldet. So wie zuvor der zu Cook gehörende Ferienflieger Condor hatte der Reiseveranstalter die Bundesregierung und das Land Hessen um einen Überbrückungskredit ersucht. Während ein Hilfskredit für Condor über 380 Millionen Euro von den Politikern rasch befürwortet und mittlerweile von der EU-Kommission genehmigt wurde, äußerten sich Bundes- und Landesregierung zu den Aussichten einer Finanzhilfe für den Reiseveranstalter skeptisch. Beide Unternehmen suchen jetzt mit Hochdruck neue Investoren.

rtr