Mehr als 900 000 Menschen sterben pro Jahr in Deutschland. Doch über den Tod wird kaum gesprochen. Sterben gilt als gesellschaftliches Tabu. Jeder einzelne Trauerfall bringt Verwandte und Freunde in eine Ausnahmesituation. Zeitgleich ist einiges zu organisieren: Formalitäten, Trauerfeier, Beerdigung. Meist kommen weitere Aufgaben hinzu. Das alles ist unter großem Zeitdruck zu leisten, denn Beerdigungen finden zeitnah statt. Die Bestattungsfristen, also der Zeitraum zwischen Tod und Beerdigung, sind Ländersache und daher unterschiedlich. Sie reichen von vier bis zu zehn Tagen.
Was geschieht im Bestattungsfall, welche Kosten fallen an, und was haben Hinterbliebene alles zu bedenken? Wer muss eigentlich für die Bestattung sorgen?
Die sogenannte Bestattungspflicht betrifft die nächsten Angehörigen. Die Kosten hierfür trägt laut Gesetz der Erbe, so bestimmt es das Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraf 1968, und sind aus dem Vermögen des Verstorbenen zu bezahlen. "Erbe und Bestattungspflichtiger müssen also nicht identisch sein", sagt Philipp Rumler, Fachanwalt für Erbrecht in München. In solchen Fällen organisiert der Angehörige die Bestattung und übernimmt zunächst die Kosten. Das Geld dafür kann er vom Erben zurückverlangen. "Der Anspruch ist jedoch nicht unbegrenzt. Die Beerdigungskosten müssen auf den Aufwand beschränkt sein, der zum sozialen Status und den persönlichen Verhältnissen des Verstorbenen passt", erklärt Rumler.
Falls der Angehörige nicht im Krankenhaus gestorben ist, muss ein Arzt benachrichtigt werden. Dieser stellt auch den Totenschein aus. "Anschließend sollten nahe Angehörige den engen Familienkreis benachrichtigen. Danach sollte man sich Gedanken über einen Bestatter machen", sagt Oliver Wirthmann, Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V. Zudem stehen Behördengänge an - wichtig ist vor allem die Sterbeurkunde. Diese muss mit dem Totenschein spätestens am dritten Werktag bei jenem Standes- oder Bürgeramt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist.
Bestatter können den Hinterbliebenen solche Aufgaben gegen ein Entgelt abnehmen. Die Profis wissen, welches Amt mit welchen Öffnungszeiten zuständig ist, welche Fristen einzuhalten oder welche Urkunden beizubringen sind. Beispiel: Lebens- oder Unfallversicherung. "Der private Versicherer muss innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfalltod informiert werden, wenn beispielsweise in dem Unfallversicherungsvertrag eine Todesfallleistung vereinbart wurde." Darauf weist Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Ratgeber "Was tun, wenn jemand stirbt?" hin. Der Grund: Versicherer behalten sich vor, eine Obduktion von einem ihrer Ärzte durchführen zu lassen.
Preisgefühl fehlt
Anders als den Bestattern fehlt Hinterbliebenen die Erfahrung und das Wissen bei solchen Einzelfragen. Dies gilt auch für finanzielle Aspekte. Nüchternes Abwägen und Trauer schließen sich hierbei nicht aus, selbst wenn dieser Eindruck verbreitet ist.
Hier mangelt es ebenfalls an Routine. "Es fehlt das Preisgefühl", weiß Bestattungsexperte Wirthmann. Seriöse Bestatter machen detaillierte Kostenvoranschläge. "Es ist nicht pietätlos, danach zu fragen. Es ist mittlerweile sogar üblich", weiß Wirthmann, "Für 700 Euro gibt es keine Beerdigung, das sind Lockvogelangebote." Jedoch solle man sich vom Bestatter auch nicht übervorteilen lassen. "Jetzt haben Sie die Gelegenheit, Ihrem Vater noch mal so richtig danke zu sagen - solche Sprüche sind unseriös", sagt Wirthmann.
Die Preise hängen nicht nur vom Bestatter ab, sondern auch von den weitergeleiteten Kosten, etwa den Friedhofsgebühren, und vom Leistungsumfang. So kann ein Sarg je nach Ausstattung 500 Euro, aber auch 5000 Euro kosten. Ähnlich verhält es sich beim Grabstein.
Bei der Suche nach dem passenden Bestatter empfiehlt es sich, eine Vorauswahl von zwei, drei Betrieben zu treffen. "Wichtig ist auch, ob man sich dort emotional gut aufgehoben weiß, schließlich werden sehr persönliche Dinge besprochen", sagt Wirthmann. Hat der Verstorbene seine Wünsche zu Grab und Friedhof nicht festgehalten, entscheiden die Angehörigen. Rund 75 Prozent der Verstorbenen werden feuerbestattet. Diese Variante wird oft aus Kostengründen gewählt - auch wenn der Verstorbene noch so lieb und teuer war.