Die UBS kann einen weiteren Rechtsstreit abhaken. Die Schweizer Großbank einigte sich in einem Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung mit der belgischen Staatsanwaltschaft auf einen Vergleich, wie ein Brüsseler Gericht am Donnerstag mitteilte.
Demnach zahlt die UBS 49 Millionen Euro, erkennt aber keine Schuld in Zusammenhang mit den Vorfällen in den Jahren 2005 bis 2013 an. Der Vorwurf der Geldwäsche und des Betreibens einer kriminellen Organisation wurde fallengelassen. "Wir bestätigen die Einigung und sind erfreut, dass diese Angelegenheit beigelegt werden konnte", sagte ein Banksprecher. Die Bank habe das Geld bereits in der Vergangenheit zurückgestellt.
Als die Vorwürfe gegen die Bank 2016 bekanntwurden, schlug der Fall hohe Wellen. Experten schlossen damals nicht aus, dass auf die Bank eine Strafzahlung von mehreren hundert Millionen Euro zukommen könnte. Doch nun ging das Verfahren für die UBS glimpflicher aus. Der belgischen Justiz zufolge konnte mit dem Vergleich ein jahrelanger Prozess mit dem Risiko der Verjährung vermieden werden.
Ein großes Steuerverfahren in Frankreich ist dagegen immer noch hängig. Ein Berufungsgericht in Paris wird voraussichtlich am 13. Dezember entscheiden, ob die UBS der rechtswidrigen Kundenanwerbung und der Beihilfe zur Geldwäsche der Erträge aus Steuerbetrug schuldig ist. Ein anderes Gericht hatte in dem Fall zuvor eine Rekordstrafe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro gegen das Institut verhängt. Experten gehen allerdings davon aus, dass eine der Parteien auch gegen das jüngste Urteil Berufung einlegen wird.
rtr