Diesen Betrag kann die Behörde aus ihren Rücklagen in Höhe von rund 26 Milliarden Euro schultern. Mit der Verordnung setzt die Regierung die vereinbarten Erleichterungen bei der Kurzarbeit um, mit denen sie die wirtschaftlichen Folgen der Virus-Krise für Betriebe und Beschäftigte abfedern will. Das Kabinett soll die Verordnung am Montag rückwirkend zum 1. März beschließen.
Die erwartete Zahl von Kurzarbeitern übertrifft die bisherige Rekordzahl von rund 1,4 Millionen auf dem Höhepunkt der Wirtschafts- und Finanzkrise 2009. Auch die Kosten sind doppelt so hoch: Im Jahr 2009 gab die BA knapp 4,6 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld und die Erstattung von Sozialbeiträgen aus. Allein aus konjunkturellen Gründen werden 2,15 Millionen Kurzarbeiter erwartet. Zudem sei im Dezember mit 200.000 Kurzarbeitern aus saisonalen Gründen zu rechnen.
REGIERUNG WILL ARBEITSLOSIGKEIT VERMEIDEN
Mit den bis Ende 2020 befristeten Sonderregelungen zur Erleichterung der Kurzarbeit sollten vom Arbeitsausfall betroffene Unternehmen sehr kurzfristig entlastet werden, heißt es in dem Entwurf: "Damit soll zugleich die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die betroffenen Beschäftigten in ihren Betrieben gehalten werden können und Arbeitslosigkeit vermieden wird." Künftig können Betriebe bereits Kurzarbeit anmelden, wenn ein Zehntel der Beschäftigten betroffen ist. Zudem übernimmt die BA neben dem Kurzarbeitergeld auch die Sozialbeiträge, die von den Unternehmen bislang auch für Kurzarbeit zu entrichten sind.
Mit dem Kurzarbeitergeld erstattet die BA Arbeitnehmern 60 Prozent (für Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent) ihres Verdienstausfalls. Gewerkschaften hatten tarifliche Regelungen gefordert, mit denen das Kurzarbeitergeld von den Arbeitgebern aufgestockt wird. Darüber wollen die Sozialpartner reden.
rtr