Ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az. 2 U 188/17) ist rechtskräftig, nachdem die LBS die Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen hatte. "Das sind gute Nachrichten für die Kunden der LBS Südwest", sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, am Mittwoch. Die LBS war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Die umstrittene Klausel in Bausparverträgen der LBS, wonach 15 Jahre nach Vertragsabschluss gekündigt werden darf, ist damit unzulässig. Das Oberlandesgericht hatte die Entscheidung im vergangenen Jahr damit begründet, dass die Klausel den Bausparer unangemessen benachteilige. Die Verbraucherzentrale hatte dagegen geklagt.

Der Bundesgerichtshof hat bereits eine ähnliche Klausel in Verträgen der Badenia-Bausparkasse für unwirksam erklärt. Zwischen Verbraucherschützern und Bausparkassen gibt es immer wieder Streit. Lange wollten Verbraucherschützer die massenhafte Kündigung gut verzinster Altverträge stoppen. Kunden, die sich gegen die Kündigungen wehrten, scheiterten 2017 aber vor dem BGH - das Gericht billigte die Kündigung von Verträgen zehn Jahre nach Zuteilungsreife.

dpa-AFX