Urteil: Sparda-Bank Berlin soll Verwahrentgelt zurückzahlen. Von Simone Gröneweg
Die Verbraucherschützer freuen sich, Bankkunden in Deutschland horchen auf: Das Landgericht Berlin hat die Negativzinsen der Sparda-Bank Berlin für unzulässig erklärt (Az. 16 O 43/21). Die Bank soll das erhobene Verwahrentgelt auf eigene Kosten an Kunden zurückzahlen. Das Institut will Berufung einlegen.
Der Richterspruch aus Berlin ist auch deshalb so brisant, weil immer mehr Bankkunden von solchen Negativzinsen betroffen sind. Mittlerweile verlangen nach Angaben des Vergleichsportals Verivox 413 Banken Strafzinsen für Privatkunden. Die Verbraucherschützer möchten die Zulässigkeit solcher Entgelte grundsätzlich klären lassen und haben deshalb gleich mehrere Klagen eingereicht. Unter anderem klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Klauseln im Preisverzeichnis der Sparda-Bank Berlin.
Von August 2020 an sahen die nämlich ein sogenanntes Verwahrentgelt bei Giro- und Tagesgeldkonten vor. Für Einlagen über 25 000 Euro verlangte die Bank auf Girokonten ein Entgelt in Höhe von 0,5 Prozent pro Jahr, bei den Tagesgeldkonten lag der Freibetrag bei 50 000 Euro.
Das Landgericht Berlin hat nun die Ansicht vertreten, dass die Entgelte gegen wesentliche Grundgedanken gesetzlicher Regelungen verstoßen. So sei die Verwahrung von Einlagen auf dem Girokonto keine "Sonderleistung", für die eine Bank ein gesondertes Entgelt verlangen dürfe, heißt es unter anderem in dem Urteil. Schließlich könne ein Girokonto ohne das "Verwahren" von Geld schlicht nicht betrieben werden. Zudem sei für die Einlagenverwahrung laut Darlehensrecht die Bank als Darlehensnehmer zur Zinszahlung verpflichtet. Der Einlagenzinssatz könne zwar auf null sinken, aber niemals ins Minus rutschen. Dem Kunden müsse mindestens der Betrag bleiben, den er eingezahlt habe, argumentierte das Landgericht in Berlin.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sorgte aber für Aufsehen. Wenn es in den höheren Instanzen Bestand haben sollte, hätte das Folgen für die Branche. Andere Kreditinstitute berechnen die Entgelte ähnlich wie die Sparda-Bank Berlin. Die juristischen Kämpfe gehen aber gerade erst los. Das Landgericht Leipzig hatte im Juli dieses Jahres eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Negativzinsen für Girokonten der Sparkasse Vogtland in weiten Teilen abgewiesen. Es urteilte in dem Fall, dass die Einführung und konkrete Ausgestaltung eines sogenannten Verwahrentgelts für Neukunden ebenso zulässig war wie für Bestandskunden, die ihr Kontomodell wechselten (Az. 05 O 640/20). In dem Fall geht nun die Verbraucherzentrale Sachsen in Berufung.