Die Verbraucherschützer aus Sachsen wollen Klarheit schaffen. Im April hatte das Oberlandesgericht Dresden erklärt, dass die Zinsklauseln in den Prämiensparverträgen der Sparkasse Leipzig unwirksam seien. Es nannte jedoch keine Kriterien zur konkreten Berechnung. "Das möchten wir ändern. Jeder Verbraucher soll die eigenen Ansprüche auf den Cent genau berechnen können", sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. Durchschnittlich gehe es um 3100 Euro pro Vertrag. Letztendlich sollten die Sparer genau die Summe zurückbekommen, die ihnen zustehe, heißt es in der Mitteilung der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherschützer gehen darum in Revision und rechnen mit einem Urteil des BGH in der Mitte des nächsten Jahres.
Prämiensparverträge waren viele Jahre sehr beliebt bei Sparkassenkunden. Das Prinzip: Zusätzlich zum Zins gab es eine jährliche Prämie, die mit der Laufzeit anstieg. Die Verbraucherzentrale Sachsen war mit einer Musterfeststellungsklage vor Gericht gezogen, an der sich ungefähr 1300 Sparer beteiligten. Die Verbraucher hatten die Langzeitverträge "Prämiensparen flexibel" bei der Sparkasse Leipzig abgeschlossen. In den Verträgen steht die Klausel "Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit …% verzinst", um die nun gestritten wird.
Unter Umständen könnten bundesweit Zehntausende Kunden von falschen Zinsberechnungen betroffen sein. Die Verbraucherzentralen bieten Nachberechnungen an. Diesen Service können betroffene Kunden nutzen und danach entscheiden, ob sie rechtlich gegen ihr Institut vorgehen. Bei der Verbraucherzentrale Sachsen laufen zwei weitere Musterklagen gegen die Erzgebirgssparkasse und gegen die Sparkasse Zwickau. Es sollen noch weitere hinzukommen.