Sie stehen dabei vor einer schweren Entscheidung. Denn noch vor gut zwei Jahren hatten sie erhebliche Bedenken angemeldet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Notenbank in der Zwischenzeit aber weitgehend einen Freifahrtschein ausgestellt. Halten die Karlsruher Richter die Käufe nun für verfassungswidrig, droht ein Konflikt mit dem EuGH.
Der EZB-Beschluss zum sogenannten "OMT"-Programm, welches bislang allerdings nie umgesetzt wurde, trug Experten zufolge entscheidend zur Entschärfung der Euro-Schuldenkrise bei. Entscheiden die Richter jetzt, dass die Käufe mit dem Grundgesetz vereinbar sind, würde dies der EZB den Rücken stärken. Kommen sie hingegen zu dem Schluss, die Euro-Wächter haben ihr Mandat überschritten, könnte sich das negativ auf die Handlungsfähigkeit der Notenbank auswirken.
In Deutschland hatte schon die bloße Ankündigung der Anleihenkäufe durch die Währungshüter heftige Kritik ausgelöst. Mehr als 11.000 Bürger schlossen sich den Klagen an.