Der ursprünglich vorgesehene Termin sei "zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus" abgesagt worden. Das Verfassungsgericht hatte Ende Juli 2019 über die Käufe mündlich verhandelt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das Anleihen-Kaufprogramm zuvor im Dezember 2018 für rechtens erklärt und damit der EZB einen weitgehenden Freifahrtschein ausgestellt. Die Luxemburger Richter hatten mit ihrem Urteil auf Fragen des Bundesverfassungsgerichts geantwortet. Der Zweite Senat hatte Bedenken formuliert, weil die EZB mit den Käufen womöglich auch Wirtschaftspolitik betreibe und damit in die Haushaltshoheit der Euro-Staaten eingreife. Die Frage ist nun, ob die Karlsruher Richter ihre Bedenken ausreichend gewürdigt sehen und dem EuGH folgen.
Die EZB hatte im März 2015 mit dem großangelegten Kauf von Staatsanleihen und anderer Anleihen begonnen. Die Währungshüter hatten bis Ende 2018 Papiere im Volumen von 2,6 Billionen Euro erworben. Danach waren die Käufe zeitweise gestoppt worden. Seit November 2019 kaufen die EZB und die Notenbanken der Euro-Länder aber wieder Staatspapiere und andere Titel im Volumen von monatlich 20 Milliarden Euro. Um die wirtschaftlichen Folgen der Viruskrise abzufedern, beschloss die EZB am Donnerstag, das Kaufvolumen bis Jahresende um 120 Milliarden Euro aufzustocken.
rtr