"Das sind die Verluste auf Sparmärkten, Lebensversicherungen, Altersvorsorge, das ist eine Minderung des Drucks auf die Haushaltskonsolidierung der Staaten." Verfassungsrichter Peter Huber nannte mehrfach die massive Erhöhung der Immobilienpreise.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem viel beachteten Urteil im Dezember die Käufe für rechtens erklärt und damit der EZB einen weitgehenden Freifahrtschein ausgestellt. Die Geschäfte gehörten zur Geldpolitik und seien durch das Mandat der Notenbank gedeckt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 Bedenken geäußert, ob die Käufe noch in den Kompetenzbereich der Euro-Notenbank fallen und sich mit mehreren Fragen an den EuGH gewendet. Spannend wird nun sein, ob die Karlsruher Richter dem EuGH-Urteil folgen werden. Im Extremfall könnten sie Deutschland beziehungsweise der Bundesbank untersagen, an solchen Anleihenkäufen teilzunehmen. Eine Urteil des Gerichts wird in einigen Monaten erwartet.

Voßkuhle befragte die als Sachverständigen geladenen Experten nach den Folgen der Käufe. Könne sich die EZB darauf zurückziehen, dass sie nur Geldpolitik betreibe und sich für die Konsequenzen, die die Existenz der Menschen berührten, für nicht zuständig erklären. "Das ist unser Problem," sagte der Gerichtspräsident. Er stellte darüber hinaus infrage, ob das EZB-Programm vorrangig die Erhöhung der Inflationsrate zum Ziel gehabt habe. Hoch verschuldete Staaten hätten sich durch den Ankauf von Staatsanleihen günstig Geld beschaffen können. "Könnte das das Hauptziel gewesen sein", fragte er den Vertreter der Deutschen Versicherungswirtschaft, Klaus Wiener.

Volkswirte werteten in der Verhandlung das EZB-Programm als nachvollziehbare geldpolitische Entscheidung. Die Käufe seien vertretbar gewesen, sagte der Ökonom Lars Feld, der Mitglied des Sachverständigenrats ist. Auch Volkswirt Volker Wieland, ebenfalls Mitglied in dem Gremium der Regierungsberater, sah das Programm vom Ermessensspielraum der Euro-Notenbank gedeckt. Die EZB hatte im März 2015 mit dem Kauf europäischer Staatsanleihen begonnen. Bis Ende Dezember 2018 erwarben die EZB und die nationalen Notenbanken der Euro-Länder Wertpapiere im Volumen von rund 2,6 Billionen Euro. Seit Januar werden keine zusätzlichen Papiere mehr erworben sondern nur noch ablaufende Anleihen ersetzt.

rtr