Ich überlege, angesichts des Frühlings ein neues Fahrrad zu kaufen, möglicherweise ein E-Bike. Was muss ich da beim Versicherungsschutz beachten?

€uro am Sonntag:

Mit einer Privathaftpflichtpolice schützen sich Radler vor Kosten, die sie durch Schäden bei Dritten verursachen. Für Besitzer von E-Bikes und Pedelecs gelten jedoch besondere Bedingungen. Wenn sie bis zu 45 Stundenkilometer schnell fahren können, müssen sie ein Versicherungskennzeichen haben und sind auf diesem Weg haftpflichtversichert. Pedelecs, die den Fahrer über einen Elektromotor nur bis zu maximal 25 Stundenkilometer und mit einer Leistung von maximal 250 Watt unterstützen, werden von einigen Versicherungen dem Fahrrad gleichgestellt und entsprechend beitragsfrei in der Privathaftpflicht eingeschlossen. Darauf weist die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) hin und rät: "Auf jeden Fall sollten Radler in ihre Policen schauen."

Generell gilt: Fahrräder sind in der Hausratversicherung eingeschlossen und damit gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Einbruch geschützt. Wird das Rad also aus einem aufgebrochenen Keller gestohlen, greift die Hausratpolice. Wird es jedoch an einer Laterne angeschlossen und dort gestohlen, gilt dies nicht als Einbruchdiebstahl. "In guten Hausratversicherungen ist das eingeschlossen. Damit kann das Fahrrad in der Regel mit einem Wert von bis zu drei Prozent der Versicherungssumme versichert werden", erklärt der BdV.

Grundsätzlich müssen Fahrräder immer mit einem Schloss angekettet sein, damit die Versicherung bei einem Diebstahl greift. Teurere Fahrräder, die nicht ausreichend über die Hausratpolice versicherbar sind, lassen sich über separate Fahrradversicherungen schützen. Elektroroller, auch E-Scooter genannt, sind noch nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ein Gesetzes­entwurf liegt vor, eine Entscheidung wird im Lauf des Jahres erwartet.