WIE SIEHT ES MIT DER ENTSCHÄDIGUNG FÜR DIE OPFER AUS?

Bestimmend für Entschädigungen bei Personenschäden als Folge eines Flugzeugunglücks ist die "Montrealer Übereinkommen" vom 28. Mai 1999. Darin sind die Entschädigungsansprüche von Opfern und ihren Angehörigen an die Fluggesellschaften geregelt. Der internationale Vertrag wurde in europäisches und deutsches Recht übernommen. Demnach haftet die Fluglinie nach einem Absturz dem Grundsatz nach unbegrenzt für den Tod oder die Verletzung von Passagieren. Wie hoch die tatsächliche Haftungssumme im Einzelfall ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa wie alt das Todesopfer zum Zeitpunkt des Unglücks war, wie hoch sein Einkommen war und ob es etwa der Familienernährer war.

Die Haftung ist nur dann auf knapp 146.000 Euro begrenzt, wenn "der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen seiner Leute verursacht wurde" oder Dritte daran schuld sind (§823 BGB). Innerhalb von 15 Tagen muss es den Anspruchsberechtigten einen Vorschuss von knapp 21.000 Euro bezahlen.

Die Airlines haben kaum Spielraum, um sich aus Schadensersatzansprüchen herauszuwinden. So können die Unternehmen nach den EU-Verordnungen 2027/97 und 889/2002 keine Einwendungen gegen die Schadenersatzanforderungen erheben. Das Recht geht grundsätzlich von einer Schuldvermutung zulasten der Fluglinie aus. Von solchen Haftungsansprüchen kann sich das Unternehmen nur dann befreien, indem es nachweist, dass es nicht fahrlässig gehandelt hat. Die Beweislast liegt dabei beim Unternehmen.

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WAS WIRD VON DEN AIRLINES VERSICHERT?

Nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) müssen sich Airlines für Haftungsansprüche versichern. Gegenwärtig beträgt die Mindestdeckung für Personenschäden je Fluggast 322.500 Euro. Nach Angaben der Münchner Rück variieren die Gesamthaftungssummen für Personenschäden je Unfallereignis stark und können bis zu 2,5 Milliarden Dollar reichen.

Die Versicherung von Flugunternehmen ist nach Angaben von Branchenexperten in der Regel ein Geschäft von einer überschaubare Zahl von Versicherungskonzernen. Insgesamt umfassen die jährlichen Prämien nach Einschätzung der Münchner Rück 1,5 Milliarden Dollar.

Die sogenannte Luftfrachtführerhaftpflichtversicherung deckt alle Schäden an Passagieren und ihrem Gepäck ab, das sie mit an Bord genommen haben. Auf sie entfallen auch die Ansprüche auf Schadenersatz von Opfern und ihren Angehörigen - etwa Unterhaltsansprüche für die Hinterbliebenen.

Die Airlines versichern zusätzlich zu den Passagieren auch das Flugzeug selbst sowie mögliche Schäden Dritter, wenn etwa eine Maschine in bebautes Gebiet stürzen sollte und Menschen am Boden zu Schaden kommen.

Bei den Bergungskosten nach einem Absturz geht in der Regel erst einmal der jeweilige Staat in Vorleistung. Je nach nationaler Gesetzgebung muss aber auch hierfür gegebenenfalls die Airline zahlen, etwa in Deutschland.

Reuters