€uro am Sonntag:
Was die Aussichten einer Klage betrifft, liegt der Anwalt falsch - zumindest ist das die Ansicht des Bunds der Versicherten.Wie eine Sprecherin der Verbraucherschutzorganisation betont, geht es in dem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 164/11) ausschließlich um spezielle fondsgebundene Lebensversicherungsverträge namens "Wealthmaster Noble" vom britischen Anbieter Clerical Medical. Die Entscheidung habe zwar grundsätzlichen Charakter, beziehe sich jedoch vor allem auf diese Vertragskonstellation und deren Vermittlungspraxis. "Sie ist nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragbar", sagt die Sprecherin.
Die Richter entschieden damals: Clerical Medical muss den Kunden grundsätzlich die in den Auszahlungsplänen versprochenen Summen zahlen. Das Unternehmen habe Kunden mit "unrealistischen" Renditeversprechen gelockt und seine Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt. Außerdem hatten Kunden den Einmalbeitrag für den Lebensversicherungsvertrag mit einem Kredit finanziert. Daher hielt der Bundesgerichtshof auch Schadenersatzansprüche für möglich.