INFLATIONSZIEL


Die Währungshüter wollen nun mittelfristig eine Teuerungsrate im Euro-Raum von 2,0 Prozent anstreben. Bisher lautete das Ziel auf unter, aber nahe zwei Prozent. Diese Formulierung war aber zunehmend kritisiert worden. Denn sie legt aus Sicht vieler Experten nahe, die Euro-Wächter wollten eine zu hohe Inflation stärker bekämpfen als eine zu niedrige. Die EZB will zudem, dass ihr neues Ziel als symmetrisches verstanden wird. Das heißt, Abweichungen nach unten und nach oben sind aus Sicht der Währungshüter gleichermaßen unerwünscht.

In wirtschaftlichen schwierigen Zeiten mit sehr tiefen Zinsen sind aus Sicht der EZB womöglich besonders starke oder langwährende geldpolitische Schritte nötig, um dauerhaft zu tiefe Inflationsraten zu verhindern. Gegebenenfalls sollen dabei auch für eine Übergangszeit leicht über dem Ziel liegende Inflationsraten toleriert werden.

Die EZB betonte zudem, dass die Leitzinsen ihr wichtigstes Instrument bleiben. Andere Werkzeuge wie der geldpolitische Ausblick (Forward Guidance), die billionenschweren Anleihenkäufe und die längerfristigen Kreditgeschäfte mit Banken sollen aber weiterhin zum geldpolitischen Instrumentarium gehören.

EZB ENGAGIERT SICH IM KAMPF GEGEN DEN KLIMAWANDEL
Die Notenbank hat einen Aktionsplan verabschiedet, um den Klimawandel in der Geldpolitik ausdrücklich zu berücksichtigen. Das neue Klimawandel-Zentrum der EZB soll die Maßnahmen koordinieren. Unter anderem soll die Offenlegung von Klima-Aspekten künftig ein Kriterium werden für die Zulassung von Firmenanleihen als Sicherheiten sowie für die Käufe dieser Papiere. Die Anforderungen sollen die Politik der EU zu klimabezogenen Offenlegungspflichten berücksichtigen. Einen detaillierten Plan dazu will die EZB im kommenden Jahr vorlegen.

Die EZB will außerdem die Entwicklung von Mindeststandards für die Behandlung von Klimarisiken in ihren internen Ratings ausloten. Die Währungshüter wollen darüber hinaus die Regeln, an denen sich ihre Ankäufe von Firmenanleihen orientieren, künftig um Klimakriterien ergänzen. Firmenanleihen, deren Emittenten nicht die EU-Vorschriften zur Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beachten, sollen ausgeschlossen werden. Bis zum ersten Quartal 2023 will die EZB auch damit beginnen, Klimagesichtspunkte zu ihren Firmenanleihekäufen zu veröffentlichen.

BERECHNUNG DER VERBRAUCHERPREISE
Die EZB will sich bei der Inflationsrate weiterhin auf den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) stützen, der von der europäischen Statistikbehörde Eurostat berechnet wird. Allerdings hält es die EZB inzwischen für angemessen, dass auch die Kosten für selbst genutztes Wohneigentum berücksichtigt werden. Die Währungshüter gehen aber davon aus, dass es noch Jahre dauern wird, bis dies in die Berechnung des HVPI einfließen wird. Daher wollen sie in der Zwischenzeit in ihrer Geldpolitik Inflationsmessungen heranziehen, in denen die Schätzungen für diese Kosten berücksichtigt werden.

rtr