Ein Vermieter hatte mir vor einigen Jahren wegen Eigenbedarfs zugunsten seiner Tochter gekündigt. Ich musste ausziehen. Nun habe ich zufälligerweise erfahren, dass damals seine Tochter gar nicht eingezogen ist. Was kann ich tun?
€uro am Sonntag:
In diesem Zusammenhang ist auch folgende Frage interessant: Wie hat sich der Vermieter zu verhalten, wenn tatsächlich ein zunächst bestehender Eigenbedarf nach der Kündigung beziehungsweise nach dem Auszug wegfällt und er die Wohnung selbst nicht mehr bezieht? Muss er dann auch dem Mieter den durch den Umzug entstandenen Schaden ersetzen? Hier verweist die Arbeitsgemeinschaft auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Waiblingen (Az. 9 C 1106/18).
Hier war die Vermieterin nicht - wie ursprünglich angekündigt - in die wegen Eigenbedarf gekündigte Wohnung eingezogen. Der Mieter hatte Schadenersatz in Höhe von 7.650 Euro geltend gemacht. Die Vermieterin behauptete, dass die Gründe für den Eigenbedarf erst später weggefallen seien. Zunächst habe sie während eines längeren Auslandsaufenthalts geplant, mit ihren dann schulpflichtigen Kindern nach Deutschland zurückzukehren. Es sei dann aber ihr Lebensgefährte krank und pflegebedürftig geworden, sodass der Umzug nicht stattfinden konnte.
Diese Behauptungen konnte oder wollte die Beklagte aber nicht belegen. Das Gericht entschied daher zugunsten der gekündigten Mieterin. Begründung: Wenn ein Grund für die zuvor ausgesprochene Eigenbedarfskündigung wegfällt, obliegt es dem Vermieter, diese Behauptung zu beweisen. Ansonsten muss er sich so behandeln lassen, als habe er den Eigenbedarf nur vorgetäuscht, und er muss dem Mieter den entstandenen Schaden ersetzen.