Deshalb gingen am Donnerstag im Passat-Werk in Emden rund 8000 der insgesamt 9000 Beschäftigten in Kurzarbeit. Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit einem Firmenkonsortium, das mit Volkswagen offenbar wegen eines ganz anderen Projekts überkreuz liegt.

Beim Landgericht Braunschweig hat Volkswagen vergangene Woche eine Einstweilige Verfügung gegen die Car Trim erwirkt - das Gericht befand, die Firma müsse wieder liefern. Über diesen Beschluss habe sich das sächsische Unternehmen jedoch hinweggesetzt, erklärte VW. Dazu habe ein weiteres Unternehmen aus diesem Firmengeflecht, die ES Automobilguss GmbH, die Lieferung für Gussteile für Getriebe an VW eingestellt. Deshalb könne das VW-Werk in Kassel bestimmte Getriebe nicht fertigen, wodurch wiederum Teile der Produktion von Golf und Sportsvan in Wolfsburg beeinträchtigt seien, sagte ein VW-Sprecher. Beide Zuliefer-Firmen waren für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, ebensowenig wie ihre Muttergesellschaft, die Prevent GmbH mit Sitz in Wolfsburg.

KURZARBEIT IN WOLFSBURG DROHT



Um den Engpass zu überbrücken, prüft Volkswagen derzeit Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. Das ist durch den Abbau von Überstunden möglich. Sollte der Lieferstopp länger anhalten, droht auch am Stammsitz Kurzarbeit. In dem größten VW-Werk mit rund 20.000 Beschäftigten in der Fahrzeugproduktion laufen die Modelle Golf, Sportsvan, Tiguan und Touran vom Band. Sollte der Streit die Produktion in Kassel und Wolfsburg lähmen, könnten die finanziellen Auswirkungen für Volkswagen sehr viel gravierender ausfallen als durch den Engpass in Emden, schätzen die Analysten die Bank UBS.

In dem Konflikt mit den Lieferanten geht es nach Angaben eines Gerichtssprechers um ein gescheitertes Projekt. "Es werden Ansprüche geltend gemacht, die aus einer anderen, letztlich nicht zustandegekommenen Geschichte hergeleitet werden." Deswegen halte die Firma ihre Lieferungen zurück. Nähere Angaben zu dem gescheiterten Vorhaben machte das Gericht nicht. Die beklagte Firma Car Trim habe nun die Möglichkeit, Berufung gegen die Einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht einzulegen. Gegen eine weitere Verfügung, in diesem Fall gegen ES Automobilguss, habe das Unternehmen Widerspruch eingelegt. Dieser Fall soll Ende August vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt werden.

rtr