Ich möchte zum Erwerb von Pflichtanteilen einer Wohnungsbaugenossenschaft einen KfW-Kredit beantragen. Die persönlichen Voraussetzungen erfülle ich, mein Bankberater will ihn aber nicht vermitteln. Darf er sich da verweigern?
€URO AM SONNTAG: Grundsätzlich ist Ihr Berater im Recht, denn: Einen Rechtsanspruch auf einen Kredit der staatlichen Förderbank KfW gibt es nicht. Trotzdem bedeutet eine solche Absage nicht zwangsläufig, dass Sie auf das Geld verzichten müssen. Um dies nachvollziehen zu können, hilft ein Blick auf den Auftrag der KfW.
Die Förderbank bietet im In- und Ausland eine Fülle von Kreditprogrammen an. Zielgruppe sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Sie arbeitet nicht mit Steuermitteln, wie oft vermutet wird, sondern besorgt ihr Geld über Anleihen am Kapitalmarkt. Das ist ihr besonders gut möglich, weil der Staat gegenüber den Investoren die Garantien übernimmt. Allerdings verleiht dieses Konstrukt der KfW gegenüber anderen Kreditinstituten so große Wettbewerbsvorteile, dass sie ihre Kredite nicht direkt vergeben darf, sondern sich der Bankenlandschaft bedienen muss.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie über Ihre Bank einen KfW-Kredit bekommen, leitet diese das Geld nur durch, übernimmt aber - auch wenn öffentliche Förderdarlehen eingebunden sind - ein anteiliges Kreditrisiko. Hierfür muss sie nach der Richtlinie Basel III selbst das entsprechende Kapital hinterlegen. Schon deshalb leuchtet ein, dass es jeder Bank überlassen bleiben muss, ob sie diese Kredite auslobt. Hinzu kommt, dass die Beratungs- und Prüfungsaufgaben oft sehr aufwendig sind. Bei kleineren Beträgen rechnet sich ein KfW-Kredit für die Bank womöglich gar nicht.
Mitunter werden jedoch auch deswegen eigene Angebote gemacht, weil sich nicht jeder Bankmitarbeiter mit KfW-Krediten auskennt. Je kleiner und zielgruppenspezifischer ein Programm ist, desto schwieriger wird es. Die erste Frage bei einem Bankkontakt, sagt KfW-Sprecher Wolfram Schweickhardt, müsse daher sein: "Haben Sie jemanden, der sich mit Förderprogrammen auskennt?" Grundsätzlich arbeitet die KfW mit allen großen Kreditinstituten zusammen und schult deren Mitarbeiter.
Hat die eigene Bank niemanden, der sich auskennt, lohnt es sich, ein anderes Institut aufzusuchen. Um den Kunden die Suche zu erleichtern, veröffentlicht die KfW Listen, die ausweisen, welche Banken dem speziellen Programm offen gegenüberstehen. Allerdings, wissen Experten, kann es auch hier vorkommen, dass Ihre Filiale mauert, obwohl die Bank auf der Liste steht. Wer das nicht akzeptieren will, kann sich an die Zentrale der Bank oder auch an die KfW-Beschwerdestelle wenden (auf der Website www.kfw.de das Suchwort "Beschwerdestelle" eingeben).